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Heinz Schmitt
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Frage von Benjamin K. •

Frage an Heinz Schmitt von Benjamin K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schmitt,

vielen Dank für die Beantwortung meiner ersten Frage. Leider bin ich mir noch nicht über alles im Klaren und habe einige Rückfragen.

1. Daß Kinderpornografie auch im Netz verfolgt werden muß ist richtig und gut. Nur frage ich mich, wieso sie die DNS-Sperren als Verfolgung der Kinderpornografie darstellen. Sie schreiben es doch selbst: Niemand wird verfolgt.
Daß die Sperren leicht zu umgehen sind, ist inzwischen bekannt. Youtube und die Windows-Hilfe zeigen wie´s geht.
In Italien wurde die Sperrliste durch einen einfachen Computerbefehl ausgelesen, die Konsumenten können sich also ganz einfach mit Hilfe des BKA eine Einkaufsliste generieren.
Wie stehen Sie angesichts dieser Entwicklung zu den beschlossenen Sperren?

2. Sie schreiben, daß ein Kontrollgremium für die Korrektheit der Liste sorgen soll. Nach meinem Kenntnisstand wird dieses Kontrollgremium jedoch nur 4 mal jährlich Stichproben kontrollieren.

Hielten Sie es für ebenso angemessen, wenn viermal jährlich stichprobenweise bei von der Polizei inhaftierten Personen wirklich eine Straftat vorlag? Und das dann durch ein Gremium, und nicht einen Richter?
Wozu haben wir denn eine Judikative?

3. Sie schreiben, daß das Gesetz bis 2012 befristet ist. Weisen Sie darauf hin, weil auch Sie Bedenken haben? Warum haben Sie dann zugestimmt 2012 wird schwarz-gelb regieren, da fragt Sie niemand mehr.
Falls Sie Bedenken hatten, warum haben Sie nicht zugelassen, daß die Diskussion zum Gesetz stattfindet. Gerade als sich die Netzcommunity formiert hatte wurde es durchgedrückt. Fürchtete man kompetente Alternativen?

Lassen Sie mich am Schluß noch eine Anmerkung machen: Das Internet war nie ein rechtsfreier Raum. Die Parolen der Union ändern daran auch nichts.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Koppe,

über Ihre Rückmeldung habe ich mich sehr gefreut.

Zu Ihren Anmerkungen unter Punkt 1:

„Kinderpornografie im Internet verfolgen“ Meine Einschätzung, dass wir Straftaten auch im Internet verfolgen müssen, war grundsätzlich gemeint und war nicht auf die nun beschlossenen Maßnahmen gegen kinderpornografische Inhalte im Internet bezogen. Ziel des nun beschlossenen Gesetzes ist es, die Verbreitung von Kinderpornos im Internet zu bekämpfen und den Zugang zu entsprechenden Seiten zu erschweren.

„Internet-Sperre kann umgangen werden“ Stimmt: Versierte Internetnutzer werden die Sperre umgehen können. Anzunehmen ist jedoch, dass die Sperre bei vielen Nutzern wirkt - auch weil durch die „STOPP-Meldung“ das Unrechtsbewusstsein geschärft wird – so unsere Erwartungen.

„BKA generiert Einkaufsliste“ Um dies zu verhindern, wird die Sperrliste nicht veröffentlicht und vor unerlaubten Zugriffen geschützt.

Zu 2.: Die Mehrheit der Mitglieder des Kontrollgremiums muss zum Richteramt befähigt sein. Das Kontrollgremium soll mindestens einmal pro Quartal für eine Prüfung der Sperr-Liste zusammen kommen. Wie oft es darüber hinaus zusammen kommt, entscheidet das Kontrollgremium selbst. Bei entsprechenden Hinweisen oder Anhaltspunkten über eine mögliche falsche Sperrung kann und soll das Gremium jederzeit reagieren.

Zu 3.: Ich mache keinen Hehl daraus: Mit diesen gesetzlichen Regelungen zu Internet-Seiten befinden wir uns in einem noch neuen, „ungeübten“ Bereich. Derzeit kann niemand mit 100-prozentiger Sicherheit sagen, wie diese Regelungen wirken werden. Mit der Befristung bis 2012 haben wir sichergestellt, dass eine eventuelle Nachfolgeregelung auf Basis von Erfahrungswerten aus dem jetzigen Gesetz neu beraten werden muss.

Wer dann regiert und ob ich darüber mitberaten werde, hängt auch von Ihrer persönlichen Entscheidung am 27. September ab.

Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich schöne Sommertage.

Vielleicht lernen wir uns ja bald auch mal persönlich kennen, wenn ich auf meiner Tour durch die Südpfalz nach Klingenmünster komme.

Darüber würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Schmitt