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Frage von Thomas M. •

Frage an Heinz Schmitt von Thomas M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schmitt,

Auf die Frage von Herrn Eichler vom 06.05.2009 bezüglich Volksabstimmungen/Volksbegehren auf Bundesebene antworten Sie:

"Es ist für mich selbstverständlich, dass ich geschlossene Verträge einhalte und nicht mein "Fähnchen" in jeden Wind halte, der vorüberzieht. Deshalb habe ich, hat die SPD-Fraktion zusammen mit der CDU/CSU-Fraktion gegen Anträge der Grünen und der Linkspartei gestimmt.

Wohl war mir dabei nicht, das kann ich Ihnen versichern. Anderseits muss man sich auch mal die Folgen permanent wechselnder Mehrheiten im Bundestag bewusst machen. Parlament und Regierung wären "gelähmt". Das wäre auch nicht gut für die Demokratie insgesamt und würde letztendlich die Stabilität unserer Demokratie insgesamt gefährden. Auch dies ist zu bedenken."

Ihr Kollege Dr. Wiefelspütz antwortet auf eine ähnliche Frage mit:

"zu den Grundprinzipien einer Koalition gehört es, nicht mit wechselnden Mehrheiten abzustimmen."

Mich erschüttert es freilich, dass Sie und Ihr Kollege Wiefelspütz anscheinend unser Grundgesetz nicht kennen. Art. 38 Abs. 1 GG lautet:

"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Was ist nun wichtiger, Art. 38 Abs. 1 GG oder der Koalitionszwang?

Mit basisdemokratischen Grüssen,

Thomas Müller

P.S.: Sie sind nicht der erste (SPD)-Parlamentarier der seine Zustimmung zu Gesetzen mit "Bauchschmerzen" abgibt bzw. dem bei seiner Zustimmung zu bestimmten Gesetzen "nicht wohl ist".

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Müller,

Art. 38 Abs. 1 GG ist mir bekannt. Er garantiert den Abgeordneten des Bundestages Freiheit bei der Ausübung ihres Mandates – also auch bei Abstimmungen.

Selbst habe ich bei manch schwierigen Entscheidungen auch schon mal gegen die Mehrheits-Meinung meiner Fraktion gestimmt, wie z.B. beim Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr und der vorgesehenen Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG.

Grundsätzlich halte ich eine geordnete Zusammenarbeit der Koalitionsfraktionen jedoch für unerlässlich. Die Gründe dafür habe ich in meiner Antwort an Herrn Eichler ja schon genannt:

Zu einer stabilen Regierung gehören stabile Mehrheiten. Wechselnde Mehrheiten würden das Parlament lähmen und die Regierung handlungsunfähig machen. Wir entscheiden deshalb Sachfragen gemeinsam mit dem Koalitionspartner auf der Grundlage des Koalitionsvertrages.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Hintergründe der Arbeitsweise unseres Parlaments verständlich darlegen. Gerne können wir uns dazu wie auch zu anderen Themen noch weiter austauschen.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Schmitt