Frage von Otto O. • 25.09.2009
Antwort von Heinz-Michael Kittler DIE LINKE • 25.09.2009
(...) Er resultiert aus den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus, in dem die Schulen gleich geschaltet worden waren. Der Sinn bestand und besteht darin, die Freiheit der Bildung vor staatlicher Überreglementierung zu schützen. Daher wird das Bestandsrecht von Schulen und Kindertageseinrichtungen in Freier Trägerschaft zu Recht grundgesetzlich garantiert. (...)