Frage an Heinz-Joachim Barchmann von Ralf T. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Barchmann
ich möchte in diesem Brief einen Grund beschreiben, der zur Politikverdrossenehit führt bzw. führen kann:
Am 04.11.2011 wird im Bundesgesetzblatt das Steuervereinfachungsgesetz veröffentlicht, dass u.a. den Abbau bürokratischer Hindernisse im Sinn hat. Z.B. führt es zu einer Veränderung des § 2 des Bundeskindergeldgesetzes. Die Nachweispflicht über das Einkommen volljähriger Kinder unter 25 entfällt demnach. Froh über diese Regelung wende ich mich an die Kindergeldkasse Helmstedt und beantrage für meinen Sohn Kindergeld für das Jahr 2012. Die Antwort Es fehlen folgende Unterlagen: Erklärung zu den Einkünften und Bezügen 2011 , Erklärung zu den Werbungskosten und Verdienstbeschieinigungen. (?????) Um es einmal hart auszudrücken: Ich fühle mich veralbert. Wozu das ganze Gesetzesverfahren, wenn die regionalen Behörden sich nicht danach richten oder richten müssen? Da wird ein Gesetz veröffentlicht und in den Medien als Erleichterung für den Bürger beschreiben. Nimmt man das Gesetz beim Wort, dann erfährt man, es ist alles beim Alten geblieben.
Meine Frage ist, müssen die Behörden nicht im Sinne des gesetzes handeln und eine Vereinfachung herbeiführen?