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Heinrich Rudrof
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Frage von Matthias F. •

Frage an Heinrich Rudrof von Matthias F. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Rudrof,

ich fahre täglich von Birkach nach Höchstadt und wieder zurück. Auf meinem Heimweg muss ich als Linksabbieger aus Vorra kommend auf die B22 abbiegen.
Da die B22 auf Höhe dieser Einmündung nicht wie z.B. auf Höhe Unterneuses auf 70 km/h begrenzt ist, wird das Abbiegen täglich zu einem Nervenspiel, da die PKWs aus Richtung Bamberg kommend mit 100 km/h (oft sicher auch mehr) auf die Abzweigung zurasen.
Hier ist es deswegen auch schon zu Unfälle gekommen. Gott sei Dank aber immer nur Blechschaden.
Ich bin der Meinung hier sollte die eine Begrenzung von 70 km/h eingeführt werden, wie auf der Höhe der Supermärkte bei Debring, auf Höhe Unterneuses, diese Liste lässt sich bis Ebrach mit Beispielen belegen.

Matthias Fischer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Fischer,

Sie haben sich über die Seite http://www.abgeordnetenwatch.de an mich gewandt. Ich bin Ihrem Anliegen gerne nachgegangen und kann Ihnen Folgendes dazu sagen:

Die Einmündung stellt keinen Unfallhäufungspunkt gemäß den maßgebenden 3-Jahreskarten dar, die die Grundlage für die Arbeit der Unfallkommissionen bilden.
Auch aus den aktuellen Aufzeichnungen der Polizei und den 1-Jahres-Unfallkarten geht hervor, dass diese Einmündung - bezogen auf die Verkehrsbelastung - als unauffällig einzustufen ist.
Konkret ereigneten sich im Zeitraum vom 01.01.2007 bis 05.10.2010 drei Unfälle, von denen nur einer ein Einbiegeunfall war. Die Verkehrsbelastung auf der Bundesstraße 22 im fraglichen Abschnitt beträgt 4.747 Kfz/24 h, auf der Kreisstraße BA 22 2.428 Kfz/24 h.

Damit sind Zeitlücken zum gefahrlosen Einbiegen von der Kreisstraße in die Bundesstraße - auch in den Stoßzeiten, wie z. B. abendlicher Berufsverkehr - noch ausreichend groß.
Das Linkseinbiegen aus einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße bedarf grundsätzlich einer erhöhten Aufmerksamkeit des jeweiligen Verkehrsteilnehmers.
Geschwindigkeitsbeschränkungen sollen in Einmündungs-/Kreuzungsbereichen nur angeordnet werden, wenn keine ausreichende Sicht für einbiegende Verkehrsteilnehmer vorhanden ist.

Im vorliegenden Fall sind die Sichtverhältnisse jedoch unproblematisch. Beschränkungen der Geschwindigkeit führen dazu, dass dieses Verbot nicht beachtet wird. Von Geschwindigkeitsbeschränkungen soll daher nur Gebrauch gemacht werden, wenn es aufgrund der Straßen- oder Verkehrsverhältnisse erforderlich ist.
Nach meiner Auffassung, die auch von der Polizei und der Verkehrsbehörde geteilt wird, ist nach alledem an dieser Einmündung eine Reduzierung der Geschwindigkeit nicht angezeigt.

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Rudrof, MdL