Frage an Heinrich Heidel von Martin B. bezüglich Soziale Sicherung
In einem 100%-ig von der Agentur f. Arbeit getragenen Programm (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) versuchen 1 Lehrerin, 2 Diplompädagogen und 1 Diplom-Kaufmann ca. 40 junge Menschen (ca.17-20J.) über Praktika und Beschulung in Ausbildung zu bringen. Dass dies keine "schulischen und motivierten VorzeigeaspirantInnen" sind kann man sich vorstellen. Bis auf 1 oder 2 Personen gelingt dies fast immer. Der Erfolg ist also (fast) erstklassig. Oder? Nun die Frage (oder meine Empörung): Die Ausschreibungsmodalitäten der Agentur f. Arbeit (Arbeitsamt) sind bei den notwendig hohen Fach- und sozialen Qualitäten der Dozenten so ruinös, dass Gehälter von 1850 - 1960 Euro pro Monat ohne Weihnachts- oder Urlaubsgeld "herauskommen".
Wie sieht mein Abgeordneter diese desaströse Ausschreibungspraxis einer staatlichen Institution?
Kann mein Abgeordneter sich vorstellen, seinen politischen Einfluss zu nutzen, dass Ausschreibungsinhalte und Erlösmerkmale der AfA-Kurse Stundenlöhne generieren, die 11 Euro 20 brutto für Akademiker mit hohem inhaltlichen und zeitlichen Einsatz überschreiten. Die Motivation, die Qualität und der akademische Selbstwert hängen nicht allein vom Gehalt ab; aber so ganz unwichtig ist die Entlohnung nicht bei einer Arbeit mit schwierigen Leuten, die ohne Ausbildung für die Gesellschaft sicher viel teurer würden. Ich bitte um eine wenig abstrakte Antwort auf konkrete Inhalte.
Sehr geehrter Herr Bachmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Insgesamt halten wir die von der Bundesagentur für Arbeit verfolgte Politik für richtig, bei der Mittelvergabe mehr auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt abzustellen und durch eine Neuordnung des Einkaufsprozesses einen gleich hohen Qualitätsstandard für alle Arbeitnehmer zu erreichen. Ebenso muss versucht werden, Kostenvorteile durch die Standardisierung und Bündelung von Maßnahmen zu verwirklichen. Die FDP unterstützt aber ausdrücklich, dass das Vergabeverfahren im Ergebnis nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung regionaler Träger führen darf und die Qualität der Maßnahmen mit Blick auf eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt gewahrt werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Heidel