Frage an Heiner Haase von Werner G. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag Herr Haase!
Mich interessiert Ihre Position zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie. Aus meiner Sicht sprechen die folgenden Punkte gegen dieses Gesetz:
1. Die Wirkung des Gesetzes wird selbst unter Experten weitgehend bestritten. Nicht nur wegen der Möglichkeit des Umgehens der Websperre. Dieses Gesetz wird keinen einzigen Missbrauch von Kindern verhindern!
2. Es klingt wie Hohn, dass fast zeitgleich mit der Entscheidung des Parlaments zu diesem Gesetz Oberstaatsanwalt Vogt das Handtuch wirft, weil die Polizei mangels Personal die Sichtung von Beweismaterial nicht vornehmen kann. Natürlich kenne ich das Argument, dass Polizei Landesaufgabe ist. Aber statt das BKA mit der Einrichtung von Websperren zu beauftragen, könnte dort doch auch die Strafverfolgung effizient eingerichtet werden.
3. Ich unterstelle dem Parlament und dem BKA nicht die Absicht, die Möglichkeit der Websperre zu missbrauchen. Das Gesetz eröffnet dazu jedoch potentiell die Möglichkeit. Aus meiner Sicht wiegt dieser tatsächliche Eingriff schwerer als die nur minimale Chance, Kinderpornografie wirksam zu bekämpfen.
Viele Grüße
Werner Gminder
Sehr geehrter Herr Gminder !
Vielen Dank für Ihre Frage.
Ich denke, das dieses Gesetz lediglich einen Placebo-Effekt in Wahlzeiten hat. Auch unterstütze ich Ihre Auffassung, das ein Gesetz, dem die personellen Mittel zu seiner Durchsetzung fehlen, ein Hohn ist. Ich bin der Meinung, dass das Recht auf informelle Selbstbestimmung ein hohes Rechtsgut ist und unbedingt verteidigt werden muss. Allerdings bin ich auch für die Bekämpfung der Kinderpornographie, mir fehlt allerdings ein Überblick über die technischen Mittel, mit denen das zu verhindern ist.
Generell gilt: Im Internet gelten die gleichen Gesetze wie außerhalb, Recht ist nicht teilbar.
Mit freundlichen Grüßen
Heiner Haase