Heiko-Norbert Voelz
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Frage von Barbara G. •

Frage an Heiko-Norbert Voelz von Barbara G. bezüglich Staat und Verwaltung

Laut Parteiengesetz nach § 5 Abs. 1 müsste ihnen Sendezeit über die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten wie z. B. dem NDR zu Verfügung gestellt werden, warum werden sie mit ihrem interessanten Wahlprogramm von den Sendeanstalten ignoriert?

Antwort von
Einzelbewerbung

Im Gegensatz zu Abgeordnettenwatch ist die Berichterstattung der öffentlich rechtlichen Sendeanstalten nicht mehr neutral, obwohl sie doch nach dem Parteiengesetz § 5 - Gleichbehandlung - dazu verpflichtet sind.

Auszug aus dem Parteiengesetz § 5 PartG - Gleichbehandlung (1) WENN EIN TRÄGER ÖFFENTLICHER GEWALT DEN PARTEIEN EINRICHTUNGEN ZUR VERFÜGUNG STELLT ODER ANDERE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN GEWÄHRT, SOLLEN ALLE PARTEIEN GLEICH BEHANDELT WERDEN. Der Umfang der Gewährung kann nach der Bedeutung der Parteien bis zu dem für die Erreichung ihres Zweckes erforderlichen Mindestmaß abgestuft werden. Die Bedeutung der Parteien bemisst sich insbesondere auch nach den Ergebnissen vorausgegangener Wahlen zu Volksvertretungen. Für eine Partei, die im Bundestag in Fraktionsstärke vertreten ist, muss der Umfang der Gewährung mindestens halb so groß wie für jede andere Partei sein. (2) Für die Gewährung öffentlicher Leistungen in Zusammenhang mit einer Wahl gilt Absatz 1 während der Dauer des Wahlkampfes nur für Parteien, die Wahlvorschläge eingereicht haben.

Da ich bereits kandidiere habe ich also auch einen Wahlvorschlag eingereicht. (Als Einzelkandidat musste ich sogar eine Mindestanzahl von Unterstützern nachweisen.) Also müssten mir auch Leistungen von einem Träger öffentlicher Gewalt wie zum Beispiel dem NDR zustehen. In diesem Kontext habe ich am 11.01.2013 und am 14.01.2013, an neun Empfänger im NDR Emails, mit der Anfrage um einen Auftritt innerhalb einer Regionalsendung, gesendet, ohne auch nur eine Rückmeldung zu bekommen. Bei meiner Nachfrage, heute Morgen am 16.01.2013 beim NDR, war die zuständige Mitarbeiterin nicht zu sprechen. Soeben Mittwoch, 16. Januar 2013 11:31:23 teilt mir der Stv. Intendanten des NDR Arno Breyer in einem Email mit „ Einzelbewerber werden in keinem Fall vom NDR vorgestellt“.

Mein Kommentar zum Mail vom Stv. Intendant des NDR Breyer:
Mit dieser Art der Auslegung von Gesetzen die der Meinungsbildung dienen sollen, werden Medien wie der NDR die Demokratie nach und nach außer Kraft setzen.