Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation (Drs. 18/11498): Wie stehen Sie und wie steht Ihre Partei zu dem Gesetzentwurf?
Sehr geehrte Frau Koehler, im Beteiligungsverfahren ist umfassend nachgewiesen worden, dass der vom Finanzministerium erstellte Entwurf vielfach nicht mit der Verfassung in Einklang zu bringen ist. Hinsichtlich meiner Wahlentscheidung möchte ich gerne von Ihnen wissen, wie stehen Sie und wie steht Ihre Partei zu dem Gesetzentwurf und wie wird Ihr Abstimmungsergebnis ausfallen. Mit freundlichen Grüßen, Volker B.
Sehr geehrter Herr B.,
einleitend der Hinweis, dass ich für den Landtag kandiere, aber kein Mitglied des Landtages und somit auch nicht abstimmungsberechtigt bin. Insofern kann ich auf diese Frage nur „als Außenstehende“ eingehen.
Es handelt sich hierbei um einen Gesetzentwurf der von SPD und CDU getragenen Landesregierung, der die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Beamtenalimentation umsetzen soll:
- Die Vorgaben zur Einhaltung eines Mindestabstandes zur sozialen Grundsicherung und
- zur Gewährleistung einer ausreichenden Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit Familie bei mehr als zwei Kindern.
Zu diesem Gesetzentwurf laufen derzeit die Beratungen im zuständigen Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages, mit dem Ziel das Gesetz noch in dieser Wahlperiode zu beschließen. Im Rahmen dieser Beratungen erfolgt eine schriftliche Anhörung und es findet eine juristische Prüfung durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages statt. Im Rahmen dieser Beratungen werden auch die genannten verfassungsrechtlichen Bedenken eine Rolle spielen und bei der endgültigen Beschlussempfehlung des Ausschusses Berücksichtigung finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Heike Koehler