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Heike Hänsel
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Frage von Sonja H. •

Sehr geehrte Frau Hänsel, der nächste Bundestag wird u. a. durch Überhangmandate stark vergrößert sein. Wie sehen die Schritte der Linken für eine Wahlrechtsreform aus?

Die letzten Reförmchen sind weder ausreichend noch erfolgreich. Sie kosten Unmengen an Geld und machen die Arbeit des Bundestages noch träger, unübersichtlicher, noch bürokratischer und noch schwieriger nachvollziehbar. In Zeiten klammer Kassen und dringend benötigter transparenterer und demokratischerer Einblicke und Prozesse, Stichworte "Lobbyismus" und "direkte Bürgerbeteiligung auf Bundes- und Landesebene" sind die bisherigen Schritte mangelhaft.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Haile,

der Bundestag sollte in dieser Legislaturperiode durch eine Wahlrechtsreform verkleinert werden, ohne dass das Bundesverfassungsgericht die Reform des Wahlrechts wieder einkassiert. Über ein Jahr tagte die eingesetzte Kommission und ging schließlich ohne Ergebnis auseinander. Insbesondere CDU und CSU blockierten jeden Kompromiss, der nicht einseitig zu ihren Gunsten ausfiel.

Letztlich legte die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag gemeinsam mit den Fraktionen der Grünen und der FDP einen Vorschlag als Gesprächsangebot vor, der insbesondere eine moderate Verkleinerung der Zahl der Wahlkreise vorsah (von 299 auf 250) und durch Veränderungen in mathematischen Berechnungsschritten nach einhelliger Meinung der Expert:innen mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zu einer Verkleinerung des Bundestages geführt hätte. Alle Parteien hätten mit gleich starken Einschnitten zu rechnen gehabt.

Die Große Koalition ließ unser Gesprächsangebot über Monate unbeantwortet und drückte in letzter Minute – das Wahlrecht muss ein Jahr vor einer Bundestagswahl feststehen – ein neues Wahlgesetz durch. Entgegen der üblichen Gepflogenheiten im Parlament wurden die Oppositionsfraktionen kaum eingebunden und es wurde kein Versuch unternommen, eine breite Zustimmung zu erhalten. Das Wahlgesetz ist nicht dazu geeignet, den Bundestag zu verkleinern und zusätzlich – davon sind LINKE, Grüne, FDP sowie Verfassungsrechtler:innen überzeugt – noch verfassungswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner vor ein paar Tagen veröffentlichten Eilentscheidung vom 20. Juli 2021 leider die gemeinsame Klage von FDP, LINKE und Grünen gegen die Wahlrechtsreform abgelehnt. Die Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus. Es wird Aufgabe des nächsten Deutschen Bundestages sein, eine Wahlrechtsreform durchzuführen, die verfassungsfest und fair ist und die vor allen Dingen das Wachstum des Deutschen Bundestages effektiv deckelt.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Hänsel