Frage an Heike Hänsel von Sultan Abu S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Liebe Frau Hänsel
Friede sei mit Ihnen.
Die Bundesregierung hat in Ihrer Antwort auf Ihre Anfrage ( http://www.bundestag.de/presse/hib/201602/-/405656 ) ausgeführt, dass sie in Saudi-Arabien keine Mitarbeiter ohne die erforderliche Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung beschäftigt.
Ist es richtig, dass Ausländer in Deutschland mit einem gültigen Besuchsvisum für Geschäfts- oder Privatreisen dann in Deutschland einer geregelten versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen können?
Ist es umgekehrt so, dass von saudischen Behörden ausgestellte Business Visit Visa für die Aufnahme von Arbeitstätigkeiten in Saudi-Arabien ausreichend sind?
Wurde seitens der Bundesregierung bislang ausgeführt, ob die von ihr in Saudi-Arabien beschäftigten Mitarbeiter mittels eines Business Visit Visums im Lande beschäftigt sind (einschließlich der Landesdirektoren, Projekt- und Verwaltungsmitarbeiter) oder über ein gültiges sogenanntes Iqama ( http://www.edu-experts.com/EE-EN/inner-pages/EnglishIqama.aspx , http://engineerhammad.blogspot.com/2015/01/procedure-to-apply-for-first-Saudi-Arabia-Iqama.html ) verfügen? Wurde seitens saudischen Auftraggebern angemahnt, dass Mitarbeiter der GIZ über ein Iqama und nicht über eine Visit Visum verfügen?
Gibt es Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes über das saudische Aufenthaltsrechtssystem? Gibt es hierzu Äußerungen der Deutschen Botschaft Riad oder des deutschen Auswärtigen Amtes?
Ist es tragbar, dass Mitarbeiter der Bundesregierung mit einem VISIT Visum für die eine deutsche Regierungsorganisation in Saudi-Arabien einer geregelten Arbeit nachgehen?
Mit freundlichen Grüßen
Sultan Abu Sadr