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Heike Hänsel
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Frage von Dietmar J. •

Frage an Heike Hänsel von Dietmar J. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr verehrte Heike Hänsel,

Erhebungen und qualifizierte Befragungen der Rechtshilfe-Organisation Zweite Hilfe e. V., Hechingen aufgrund tausender Kontakte mit Betroffenen bestätigen, daß Rechtsanwälte ihre Mandanten nach schuldlos erlittenen, schweren Verkehrsunfällen und Medizinschäden, die von Versicherern abgewickelt werden müssen, nicht umfassend über die wichtigsten Rechte aufklären, die Voraussetzung für eine reibungslose Rechtsverwirklichung sind.

Zum einen wird die Zielvorschrift, der § 249 BGB nur scheibchenweise vermittelt, der tatsächliche Umfang verschwiegen. Zum anderen erfahren Rechtsuchende nicht, daß Richter alles protokollieren müssen, was beim Prozess abläuft. Damit können Richter Vergleiche durch Inaussichtstellung eines beschwerlichen Gerichtsweges "schmackhaft" machen, oft durch Vortäuschen von Risiken, die nur existieren, wenn Anwälte nicht korrekt arbeiten.

Auf diese Weise bleiben Leidtragende sehr oft auf großen Teilen fremdverschuldeter Schäden sitzen und fallen nicht selten irgendwann dem Steuerzahler zur Last. Mehr als 100.000 Menschen sind jährlich in Deutschland davon betroffen. Damit dient ein großer Teil der eingezahlten Haftpflichtprämien vor allem der Unterhaltung von Anwälten, Gutachtern und Richtern! Die Feststellungen der Zweiten Hilfe können jederzeit über qualifizierte Befragung Betroffener bewahrheitet werden. Aus den Akten ergibt sich leider nichts, was helfen könnte, unser Rechtssystem von diesem gewaltigen Vorwurf zu entlasten.

Nachdem die Zermürbung von Anspruchstellern ja auch schön öfter von Medien angeprangert worden ist, würde ich gerne von Ihnen wissen, ob Sie etwas gegen diesen Mißstand mit erstaunlicher Tragweite unternehmen werden. Da einfache Maßnahmen Abhilfe getroffen werden kann, müßte das eigentlich möglich sein und sich mit den Zielsetzungen ihrer Partei vereinbaren lassen.

Danke für Ihre Antwort und schöne Grüße
Dietmar JaCobi

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Jacobi,

DIE LINKE stimmt mit Ihnen überein, dass viele Gesetze nicht nachvollziehbar und unverständlich für den Bürger/ die Bürgerin formuliert sind. DIE LINKE setzt sich für verständliche Gesetze ein. Gerade der Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB in Verbindung mit § 249 BGB ist im Alltag ein wichtiges Recht. Eine gute und bezahlbare Rechtsberatung ist auch ein Baustein für einen guten Verbraucherschutz.

Bereits seit 2009 spricht sich DIE LINKE dafür aus, dass die Verbraucherberatungsstellen in den Ländern ausgebaut werden. DIE LINKE unterstützt das Projekt „400+ Verbraucherzentrale der Zukunft“ und hat im Bundestag massiv dafür geworben. Denn es sind die Verbraucherzentralen, die dezentral vor Ort bereits heute eine fachlich gute, bezahlbare und vor allem unabhängige Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes bieten und bei Rechtsproblemen helfen. Leider wurden sie - trotz gestiegener Anforderungen - personell ausgedünnt. Hier sehen wir großen Handlungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Hänsel