Frage von Daniel P. • 06.08.2017
Antwort ausstehend von Heike Habermann SPD
(...) Das Rettungsassistentengesetz ist zum 31.12.2015 außer Kraft getreten und wurde durch das Notfallsanitätergesetz ersetzt. Aus der zweijährigen Ausbildung zum Rettungsassistenten wurde eine dreijährige zum Notfallsanitäter. Eine entsprechende Nachqualifikation der Rettungssanitäter ist möglich und wird auch wahrgenommen. (...)
(...) grundsätzlich halte ich es nicht für angemessen, für die Funktionsfähigkeit einer Einrichtung notwendige Tätigkeiten als Ehrenamt auszuweisen und dadurch Stellen einzusparen. Ich gehe davon aus, dass die Schule, die ja über einen Hausmeister verfügt, zusätzliche Unterstützung bei engagierten Personen sucht, die über den Rahmen der vereinbarten Tätigkeit mit dem Hausmeister hinausgeht. (...)