Frage an Heike Görder von Carl F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Görder,
die Parteien bestimmen, wer in die Aufsichtsgremien von ÖFFENTLICHEN UNTERNEHMEN (Spar-kassen, Stadtwerke etc.) entsendet wird. Sie bedienen sich dabei aus dem Reservoir ihrer Mitglieder. Als Abgeordnete (Gemeinderat, Kreistag) haben auch Sie über solche Entsendungen entschieden.
Zu den Pflichten der Mitglieder von Aufsichtsgremien gehört es, Berichte der Vorstände zu verstehen(!!!), zu prüfen und danach(!!!) Entscheidungen zu fällen. Entsprechende Fähigkeiten sind nach meiner Kenntnis aber öfters nicht gegeben.
Hierzu bitte ich um Beantwortung einiger Fragen.
Ich bitte vorab noch darum,
1) die Fragen (soweit so vorgegeben) zunächst mit JA oder NEIN zu beantworten und erst danach(!) Kommentare (falls nötig) hinzuzufügen und
2) mich nicht(!) zur Beantwortung in Ihre Sprechstunde zu bitten: Ich möchte Differenzen bezüglich späterer Wiedergabe von Gesprächsinhalten vermeiden.
Hier meine Fragen:
1) Bitte nennen Sie konkret(!) die drei (!) Ihrer Meinung nach wichtigsten Qualifikationen, welche Mitglieder der Aufsichtsgremien von ÖFFENTLICHEN UNTERNEHMEN unbedingt besitzen müssen, um den Aufgaben dort gewachsen zu sein?
Die drei wichtigsten Qualifikationen sind ???
2) Wollen Sie die Wahlberechtigten Ihres Wahlkreises (etwa über die lokale Presse) darüber aufklären, welche nachgewiesenen(!) Qualifikationen diejenigen besitzen, die Sie in diese Aufsichtsgremien entsendet haben oder zukünftig entsenden werden?
JA / NEIN
3) Reicht es Ihrer Meinung nach, dass Mitglieder eines Verwaltungsrats einer Sparkasse eine Schulung des Sparkassenverbandes besuchen?
JA / NEIN
4) Erfolgte jemals nach dem Besuch einer solchen Schulung eine Prüfung, welche Kenntnisse tatsächlich vorhanden sind?
JA / NEIN
Mit freundlichen Gruß
C. F.