Was verstehen Sie unter Basisdemokratie?
Ich danke ihnen für diese Frage.
Ich verstehe darunter, dass Menschen in einer Gemeinschaft gleichberechtigt ihre Interessen und Anliegen abstimmen und down up, mittels Volksabstimmungen regelmäßig durchsetzen. Volksabstimmungen sind im Grundgesetz vorgesehen und sollten dementsprechend ähnlich wie in der Schweiz stattfinden, um so den Bürgern und Bürgerinnen die Entscheidungsgewalt in der Ausgabenpolitik, für ihre eingezahlten Steuern zurückzugeben.
Zum Beispiel die Entscheidung zu Waffenlieferungen und einer damit eingegangenen Kriegsbeteiligung oder dem Ausbau von 5G. Hier müsste die Bevölkerung über eine Volksabstimmung entscheiden können.
Das sichert eine Gesundung des Gemeinwesens und den Frieden.
Innerparteilich nutzen wir in unserer Mitmachpartei das Prinzip des Systemischen Konsensierens, um in mehreren Etappen alle Aspekte und Widerstände zu einer Idee anzuschauen und differenziert mit einzubeziehen. So kann Neues auf sachlicher Ebene entstehen und niemand wird mit seiner Position von vornherein ausgeschlossen.
Grundsätzlich ist der Rahmen des Grundgesetzes und die Einhaltung der Menschenrechte für eine Demokratie, die den Namen verdient, unabdingbar. Da das Grundgesetz in den letzten drei Jahren spürbar ausgehebelt wurde, hat eine Initiative für Demokratie die Idee entwickelt, das Grundgesetz mittels Abstimmung zur Verfassung zu erklären, damit es eingehalten werden muss, und die Grundrechte der Menschen in diesem Land nicht weiter übergangen werden können. Es sollte im Verlauf, auf demokratischen Wege ergänzt und verbessert werden.
unsere-verfassung.de
Ich hoffe das beantwortet ihre Frage.
Mit herzlichen Grüßen
Heike Franziska Bartsch