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Heidtrud Henn
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Frage von Yves B. •

Frage an Heidtrud Henn von Yves B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Henn,

wie ich der Dokumentation Ihres Abstimmungsverhaltens auf Abgeordnetenwatch entnehme, haben Sie das neue Gesetz zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung am 21.02.2014 mitgetragen. Obgleich ich die Ausweitung des bisherigen Straftatbestandes begrüße, lässt mich folgender (hier gekürzt wiedergegenbene) Bericht Gregor Hackmacks von der Bundestagsanhörung am 18.02.2014 an ihrer faktischen Wirksamkeit zweifeln:

"Alle anderen Sachverständigen - selbst die der Großen Koalition! - schlossen sich unserer Forderung an: Die Formulierung ,im Auftrag oder auf Weisung´ sollte aus dem Entwurf gestrichen werden. Eine von der Union geladene Strafverteidigerin gab zu, dass es aufgrund dieser Formulierung wohl nie zu einer Verurteilung kommen wird. Einem Politiker dürfte nicht nachzuweisen sein, dass er im Auftrag oder auf Weisung gehandelt hat. Leider interessiert das die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD nicht. Längst ist der Gesetzestext von den Fraktionsspitzen beschlossen und Teil eines Gesamtpakets. Zu diesem Paket auch eine saftige Diätenerhöhung um mehr als 10 Prozent. Als ich die Abgeordneten aufforderte, sich nicht an die Vorgaben der Fraktionsspitze zu halten und nur nach dem eigenen Gewissen zu entscheiden, ging ein empörtes Rauen durch den Saal."

Diesbezüglich bitte ich um Auskunft,

-ob auch Sie als Koalitionsabgeordnete den Änderungsantrag der Grünen, die strittige Formulierung zu ändern, abgelehnt haben, und wenn ja, warum,

-warum Sie, wie ich ebenfalls sehe, der Diätenerhöhung zugestimmt haben,

-und ob Sie in Betracht ziehen, dass der Entwurf zur Diätenerhöhung von Teilen der Öffentlichkeit als Versuch der Regierungsfraktionen gesehen wird, den eigenen Abgeordneten die Zustimmung zu einem Anti-Bestechungsgesetz abzukaufen.

Mit freundlichen Grüßen

Yves Busch

Portrait von Heidtrud Henn
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Busch,

leider hat mich Ihre Nachricht verspätet erreicht, ich möchte Ihnen aber gerne antworten.
Dazu lade ich Sie zu einem persönlichen Gespräch in mein Homburger Wahlkreisbüro ein. Am 28. Mai findet meine nächste Sprechstunde in der Karlsbergstraße 7 statt, wir können aber auch einen anderen Termin vereinbaren.

Auf meiner Homepage www.heidtrudhenn.de finden Sie meine Erreichbarkeiten zur Terminvereinbarung.

Mit freundlichem Gruß
Heidtrud Henn

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.