Frage von Eugen H. • 28.02.2016
Antwort von Hedi Thelen CDU • 11.03.2016
(...) ich trete nicht für ein gesetzliches Rauchverbot unter freiem Himmel ein. Bei Veranstaltungen auch unter freiem Himmel darf der Hausherr im Rahmen seines Rechtes das Rauchen verbieten. (...)