Frage an Hedi Thelen von Ingrid B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Thelen,
Wie kann es sein, das ein Gesetz, das ein Gesetz derart an der Realität vorbei geht, wie das Gesetz §14 TzBfG- Zulässigkeit der Befristung.
Ich möchte Ihnen auch sagen warum.
Dort gibt es einen Passus, der besagt, Arbeitnehmer
1. die älter als 52 Jahre sind, müssen unmittelbar vor der Befristung 4 Mon. arbeitslos gewesen sein,
2.Transferleistungen erhalten haben oder
3. an öffentl. geförderten Beschäftigungsmaßnahmen teilgenommen haben.
Mein Mann erfüllt Punkt 1, wird im April 60 Jahre, erfüllt jedoch Punkt 2 uns 3 nicht, da er eine Teilzeitstelle, wegen diesem Vollzeitarbeitsplatz gekündigt hat.
Bei der Einstellung wurde vorgegaukelt, der Zeitvertrag würde im 1. Jahr immer abgeschlossen, danach in der Regel ein Festvertrag folgen. Jedoch wurde er noch ein 2. Jahr mit einem Jahresvertrag abgestraft. Leider nur mündlich, wurde ihm zugesagt, das er sich keine Gedanken machen muss und seinem Rentenalter bei der Dienstleistungsfirma, die für eine große Tageszeitung, arbeitet, beruhigt entgegen sehen kann.
Da der Arbeitgeber jedoch keinen Festvertrag abschließen möchte, ist seine Befristung ausgelaufen und mein Mann sitzt mit fast 60 Jahren ohne Job da,
Das ist von Seiten des Arbeitgebers ein asoziales Verhalten.
Frage:
"Wie kann es sein, das ein Gesetz, eine derart unsinnige Klausel enthält und in keinster Weise älter Menschen, die ab 60 Jahre, eine null Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, berücksichtigt.
Mein Mann müsste noch ein paar Jahre arbeiten, aber wer möge noch einen 60 jährigen einstellen?
Mit freundlichen Grüßen
IBA
Da sich die Frage auf Bundesrecht bezieht, habe ich die Frage an eine Bundestagskollegin weitergeleitet und einen direkten Kontakt zwischen Fragestellerin und Abgeordneten hergestellt.