Frage an Hayo Moroni von Otto N. bezüglich Gesundheit
Wie stehen Sie zum derzeit geltendem Rauchverbot in der Gastronomie in Niedersachsen?
Was halten Sie davon ,das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz dahingehend zu novellieren, dass bei Gastronomiebetrieben die Inhaberinnen und Inhaber selbst entscheiden können, ob sie ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal führen wollen und ihren Betrieb entsprechend zu deklarieren?
Sehr geehrter Herr Niemeyer,
zunächst wünsche ich Ihnen ein gutes und erfreuliches Neue Jahr 2008, auf das Ihnen alles gelingt, was Sie sich vorgenommen haben.
Ihre ablehnende Grundhaltung gegen das niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz und auch das der anderen Bundesländer teile ich, weil ich grundsätzlich in unserer nach dem Grundgesetz vorgegebenen freiheitlichen Demokratie gegen eine staatliche Gängelung des Einzelnen in seiner Entscheidungsfreiheit in seiner Privatsphäre ablehne. Und ob jemand raucht oder nicht, ist erster Linie seine Privatentscheidung. Allerdings muß der "rauchende Bürger" dann natürlich auch die negativen möglichen gesundheitlichen Folgen seines Tuns selbst tragen und nicht auf die Allgemeinheit, z. B. über anfallende Gesundheits- oder Krankheitskosten, abwälzen. Wo geraucht werden darf oder nicht, ist außerhalb öffentlicher staatlicher Einrichtungen, also in privaten gastronomischen Einrichtungen in erster Linie die Sache des Eigentümers dieser Einrichtungen im Rahmen seiner ebenfalls vom Grundgesetz abgesicherten Privatautonomie. Der Staat hat dort grundsätzlich nichts zu suchen und dafür Regelungen zu erlassen. Auch jeder Gast kann ja selbst entscheiden, ob er ein Raucherlokal aufsucht oder nicht, um seine Gesundheit zu schützen. Dort wo denn Raucher und Nichtraucher aufeinander stoßen, sollte der jeweilige Wirt entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht, weil ja keiner gezwungen wird, sich in dem jeweiligen Lokal aufzuhalten oder nicht. Alle Gäste sind freiwillig dort. Und wenn es einem Gast dort nicht wegen des Rauchens gefällt oder seine Gesundheit dort nicht als sogenannter Passivraucher beschädigen lassen will, kann er ja gehen, wie umgekehrt der Raucher, der sich in einem Nichtraucherlokal aufhält, wo er nicht rauchen darf. Denn alles ist freiwillig. Besonders gilt dieses bei Familienfeiern oder geschlossenen Gesellschaften, die ebenfalls vom Nichtraucherschutzgesetz erfaßt werden. Auch die Bediensteten von gastronomischen Einrichtungen können insofern eine adäquate Entscheidung für sich fällen. Auch für seine Gesundheit ist nämlich in erster Linie der immer beschworene, mündige Bürger selbst verantwortlich. Meine gesundheitlichen Vorstellungen von einem gesunden Leben kann ich nicht meinem Mitbürger aufbürden und dieses schon gar nicht durch staatliche Regelungen für private Einrichtungen im Namen des Schutzes vor Gesundheitsschäden für Passivraucher. Offensichtlich gilt dieses aber seitens des Staates immer weniger. Die Schäre zwischen dem geschriebenen Verfassungsrecht und dem praktizierten Verfassungsrecht nach dem Grundgesetz geht offensichtlich immer weiter auseinander.Als weiteres Beispiel dazu verweise ich auch auf den immer weniger geltenden Datenschutz jeden einzelnen Bürgers gegenüber staatliche Interessen. Die staatliche Bespitzelung des einzelnen Bürgers weitet sich auch immer mehr aus. Vorgegeben als Chimäre dafür wird dann der sogen. Antiterrorkampf usw.
Entsprechend haben sich auch die Freien Wähler Niedersachsen gegen das gegenwärtige Nichtraucherschutzgesetz ausgesprochen und verlangen eine differenziertere Betrachtung durch den Gesetzgeber und mehr Berücksichtigung und Zutrauen in die freie Selbstbestimmung des Bürgers.
Mit freundlichen Grüßen
Hayo F. Moroni, Ihr Landtagskandidat der Freien Wähler Niedersachsen