Was halten Sie vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und wie praktizieren Sie das Datenschutzrecht nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung gegenüber betroffenen Personen?
Sehr geehrter Herr Finger,
in Ihrer Antwort vom 03.02.2025 auf die Frage vom 30.01.2025 outen Sie die fragestellende Person mit der Behauptung einer bestimmten politischen Überzeugung.
Abgesehen davon, dass der Wahrheitsgehalt der Behauptung und ihrer einzelnen Teile selbst fragwürdig ist, legt der Vorgang des Offenbarens von Ortsangaben, der Angabe des politischen Betätigungsfeldes
und der parteipolitischen Zuordnung in Bezug auf eine andere oder dritte Person auch eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der besonderen Kategorien im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 der EU-DSGVO nahe. Diese Überlegung ist deshalb auch der Ausgangspunkt der obigen Fragen danach, wie Sie mit Grundrechten im Allgemeinen und mit dem aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit abgeleiteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Besonderen umgehen und wie Sie in Zukunft europäische Rechtsvorgaben wie hier beispielhaft die EU-DSGVO umsetzen wollen.
MfG
G. K.
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Sehr geehrte Person G.K.,
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein zentrales Konzept im Datenschutzrecht. Es bedeutet, dass jeder Mensch das Recht hat, selbst zu entscheiden, welche persönlichen Daten er preisgibt, wie diese Daten verwendet werden und wer Zugang zu ihnen hat.
Sofern eine Person öffentlich zugängliche Informationen über sich nicht-öffentlich machen möchte, sollte dies im eigenen Ermessen ermöglicht werden.
Ich halte dies für wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Hauke Finger