Frage von Harald S. • 07.12.2008
Frage an Hartmut Nassauer von Harald S. bezüglich Tourismus
Sehr geehrter Herr Nassauer,
ich habe vor einigen Tagen eine FEWO in Südtirol gebucht beim Südtiroler Bauernbund "ROTER HAHN".
Aufgrund diverser Mängel in der Wohnung wurde die ursprünglich vereinbarte Mietzeit abgekürzt, uns zwar mit Einverständnis des Vermieters. Meiner Forderung nach Mietsenkung auf Grund der anerkannten Mängel sowie vertaner Urlaubszeit wurde jedoch nicht entsprochen mit dem Hinweis auf fehlende vertraglicher Vereinbarungen! In der Tat sind im Reisekatalog des Verbandes "ROTER HAHN" keinerlei Reisebedingungen ausgedruckt.
Meine Frage daher:
Existiert ein allgemein gültiges " EU- Reiserecht incl. Schadenersatzrecht?
Erbitte Quellennachweis.
Freundliche Grüße
H.Stocker
Antwort ausstehend von Hartmut Nassauer CDU