Frage von Thomas S. • 22.08.2023
Antwort ausstehend von Hartmut Honka CDU
Die Beamtenbesoldung ist, wie Sie sicher wissen, mit einer Angestelltenvergütung rechtlich und sachlich nicht vergleichbar.
Auf Grund der geltenden Wissenschaftsfreiheit und Unabhängigkeit der Hochschulen in unserem Land empfehle ich Ihnen sich mit der Universitätsleitung über Ihr Anliegen auseinander zu setzen.
Wie Sie richtigerweise darstellen, ist die Förderung des Ehrenamtes ebenso ein wichtiges Anliegen meiner Fraktion, wie die Bewahrung geschätzter Traditionen und unserer Heimat sowie die Unterstützung des Sportes.