Frage an Hartmut Honka von Marco H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
in einer Urteilsbegründung des BVG, vom 22.09.2015, heißt es u.a. dass Abgeordnete im Gesetzgebungsverfahren nicht nur, das Recht zur Abstimmung hätten sondern darüber hinaus auch, das Recht zu beraten. Es bedarf daher eines umfassenden Informationsflusses, um dem Zweck einer sachgemäßen und soliden Beratung, sowie einer fundierten Urteilsfindung und Meinungsbildung, zu erfüllen. Ich möchte nun gerne von Ihnen wissen, ob Sie sich als mein Vertreter im Bundestag und als Repräsentant des dt. Volkes, während der gesamten Zeit der sog. TTIP-Verhandlungen, von allen an den Verhandlungen teilnehmenden Protagonisten, stets und vollumfänglich informiert fühlen? Ich hätte gerne gewusst, ob Sie auf Grundlage der Ihnen zugegangenen Informationen in der Lage sind, sich fundiert mit diesen auseinanderzusetzen, sachorientiert zu befassen, vollumfänglich zu beraten, eine Meinung zu bilden und abschließend der Transformation dieser Verträge in nationales- bzw. EU-Recht/-Gesetz, zu zustimmen?
Vielen Dank.
Marco Heit
Guten Tag Herr Heit,
da ich nicht Bundestagsabgeordneter bin, bin ich auch nicht mit den „sog. TTIP-Verhandlungen“ befasst.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Honka