Frage an Hartmut Beck von Andreas P. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Prof. Beck,
in Bayern hat jeder Schüler ein Anrecht auf einen Klassenlehrer mit Staatsexamen, auch jeder Schüler mit einer Behinderung -mit einer einzigen Ausnahme: nur Schüler mit einer Geistigen Behinderung müssen sich ihren Klassenlehrer zusammen mit 2-3 anderen Klassen teilen, der zwischen diesen hin- und herspringt. Der übrige Unterricht wird durch Heilpädagogische Förderlehrer oder Fachlehrer erteilt. Auch diese leisten hoch engagierte Arbeit. Aber kein Mensch käme auf die Idee für die Grundschule zu fordern: Den überwiegenden Anteil des Unterrichts muss kein Grundschullehrer mit Staatsexamen erteilen. Das kann auch eine Förderlehrerin übernehmen und wir sparen uns das viele Geld für die teuren Grundschullehrerinnen.
Meine 1. Frage hierzu:
Warum wird also in Bayern lediglich Schülern mit einer Geistigen Behinderung der ausgebildete Sonderschullehrer mit Staatsexamen verweigert? Finden Sie diese Situation akzeptabel oder würde Ihre Partei in einer Koalition mit der CSU etwas Effektives unternehmen, um eine grundsätzliche Änderung herbeizuführen. Eine erste konkrete Maßnahme könnte sein, die mit dem 2. Staatsexamen fertigen Lehrkräfte nicht auf 5-Jahres-Wartelisten zu setzen oder mit Angestelltenverträgen hinzuhalten, sondern sofort mit einer Planstelle zu übernehmen. Dann würden sich zudem wieder mehr junge Menschen entschließen, Sonderschullehrer zu werden.
2. Frage:
Würde sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass das Bayer. EUG (Erziehungs- und Unterrichtsgesetz) dahingehend geändert wird, dass endlich auch in Bayern echte Integrationsklassen eingerichtet werden dürfen oder kann durch deren Verweigerung weiterhin in Bayern gegen die durch die Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention zum Schutz der Menschenrechte für Menschen mit Behinderung verstoßen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Penselin