Frage an Harald Schneider von Lydia H. bezüglich Verkehr
Sie schreiben:
"Den von Ihnen angesprochenen Plan von Horst Seehofer halte ich persönlich für utopisch."
Warum lesen sie nicht nach, woher diese Zahlen kommen?
Auf der Homepage: http://www.gegenwind-unterfranken.de/argumente/ finden Sie alle Zahlen und Berechnungen, woher und warum dieser Abstand kommt,und warum die Menschen zu ihrem Schutz diesen Abstand benötigen.
Weiter: "Er würde meiner Meinung nach das Aus für den Ausbau der Windenergie in Bayern bedeuten."
Bei diesen Berechnungen wird auch nachgewiesen, dass noch genügend Flächen für Windräder übrig bleiben, um die für die Energiewende vorgegebene Zahl von 1.500 WKA zu bauen.
"Die Bürgerinnen und Bürger sind derzeit bereits durch geltende Vorschriften vor Lärm und Schattenwurf geschützt."
Sprechen sie mit den betroffenen Menschen in den WKA Gebieten, sie empfinden das ganz anders.
"Die von Seehofer willkürlich gewählte Abstandsregelung ist nicht zu begründen."
Die Abstände sind begründet-siehe Homepage.
"Im Freistaat Bayern sind Anlagenhöhen von 195 Metern der Regelfall, da hierzulande in geringeren Höhen die Windgeschwindigkeiten für einen rentablen Betrieb der Anlagen meist nicht ausreichen. Unter Berücksichtigung der ohnehin schon vorhandenen Tabuzonen aus Naturschutzgründen bliebe schlicht und ergreifend keine Fläche mehr für rentabel zu betreibende Windräder übrig"-stimmt nicht, siehe Argumente.
"Sollten diese Pläne in die Tat umgesetzt werden, wären die im Energiekonzept der Staatsregierung angestrebten Ziele null und nichtig. Darin spricht die Staatsregierung nämlich von 1000 bis 1500 neuen Windkraftanlagen bis zum Jahr 2021"
Bis jetzt sind schon 600 WKA in Bayern gebaut, und Flächen sind bereits für 5.9000 WKA ausgewiesen-siehe Anfrage und Antwort an den Abgeordneten Nöth von 02/2013!!!
Also: Es gibt genügend Flächen zum Bau der angestrebten WKAs!
Wie stehen Sie nach der Lektüre der Argumente zur 10 H Regelung und zur geplanten Öffnung der Landschaftsschutzgebiete in Spessart und Odenwald für Windindustrieanlagen?
Sehr geehrte Frau Hock,
vielen Dank für Ihre Frage vom 10. August 2013. Sie beziehen sich bei Ihrer Argumentation auf zwei Quellen. Zum einen auf Berechnungen von Gegenwind Unterfranken auf Basis des Bayerischen Windatlasses und der Gebietskulisse Windkraft. Zum anderen auf eine Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf eine Anfrage zum Plenum des CSU-Abgeordneten Nöth vom 7. Februar 2013. Auf diese Quellen möchte ich nachfolgend detailliert eingehen.
Zur Gebietskulisse Windkraft der Staatsregierung möchte ich die Staatsregierung selbst zitieren, die in einer Antwort auf eine Anfrage zum Plenum meines Abgeordnetenkollegen Ludwig Hartmann vom 18. Juli 2013 (Drs. 16/18215) schreibt:
„Die Einstufung der Flächen in der Gebietskulisse erfolgt auf der Basis ausreichender Windhöffigkeit ausschließlich hinsichtlich der Belange Immissions- und Naturschutz. Für die als geeignet eingestuften Flächen ist daher noch mit weiteren Einschränkungen aufgrund der Interessen des Deutschen Wetterdienstes, der Bundeswehr, des Denkmalschutzes, des Rohstoffabbaus etc. zu rechnen.“
Wie die Staatsregierung selbst schreibt, gibt es zahlreiche Einschränkungen, die in der Gebietskulisse überhaupt nicht berücksichtigt werden. Völlig unberücksichtigt bleiben in der Gebietskulisse Windkraft desweiteren Topographie, Sondernutzungen (Sportflächen, Golfplätze usw.), Belange der Luftfahrt (Luftsicherung usw.), Belange des Straßenbaus und des Verkehrs sowie die bereits im Zitat erwähnten militärische Belange der Bundeswehr (Radaranlagen und -strecken, Richtfunkverbindungen usw.). Eine laut Gebietskulisse Windkraft als geeignet dargestellte Fläche muss also in der Realität noch lange nicht geeignet sein. Die genannten Einschränkungen führen vor Ort regelmäßig zum Ausschluss von Windkraftanlagen (WKA) in den betroffenen Gebieten.
Alle Angaben zur Windhöffigkeit in der Gebietskulisse Windkraft basieren auf dem Bayerischen Windatlas, auf dessen Daten sich auch Gegenwind Unterfranken bezieht. Es wäre schön, wenn der Windatlas tatsächlich ein geeignetes Instrument wäre, um die Eignung eines Standortes in Bezug auf die Windhöffigkeit zu bewerten. Das ist leider grundsätzlich nicht der Fall. Die Angaben des Windatlasses basieren auf Wetterstationen des Deutschen Wetterdienstes in lediglich zehn Metern Höhe und werden dann einfach auf 140 Meter hochgerechnet. Hinzu kommt die schlechte räumliche Auflösung. Einflüsse von angrenzenden Hindernissen wie z.B. eines Waldes werden im Windatlas völlig unzureichend berücksichtigt.
Grundsätzlich ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich. Bei Standorten mit angegebenen mittleren Windgeschwindigkeiten zwischen 4,5 und 5 Metern pro Sekunde kommt es im Rahmen dieser Einzelfallprüfungen übrigens regelmäßig vor, dass das Windrad nicht gebaut wird, weil es an diesem Standort einfach nicht wirtschaftlich zu betreiben wäre. Hier spielen noch eine ganze Reihe weiterer Kostenfaktoren eine Rolle. Selbst die Angabe der mittleren Windgeschwindigkeit muss im Detail betrachtet werden. Sehr stark vereinfacht gesagt: Wenn sie an einem Standort vier Wochen im Jahr starken Sturm haben (bei dem sie ein Windrad evtl. sogar abschalten müssten) und den Rest des Jahres eher unterdurchschnittliche Windverhältnisse, so mag zwar die mittlere Windgeschwindigkeit halbwegs in Ordnung sein, die Anlage muss deswegen aber noch lange nicht wirtschaftlich sein.
Die Untauglichkeit des Windatlasses in seiner jetzigen Form ist auch der Staatsregierung seit langem bekannt, weswegen sie bereits seit geraumer Zeit einen brauchbaren, dreidimensionalen Windatlas ankündigt, der aber bislang immer noch nicht vorliegt.
Sie schreiben in Ihrer Frage, dass bereits Flächen „für 5.9000 WKA ausgewiesen“ wären und beziehen sich dabei auf eine Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage des Abgeordneten Nöth vom 7. Februar 2013. Ich gehe davon aus, dass Sie entweder 59.000 ha oder 5.900 WKA schreiben wollten. Aber selbst 5.900 WKA werden in der Realität nicht annähernd erreicht werden. Die vermeintlichen 40.100 ha Vorranggebiete für WKA basieren lediglich auf im Entwurf befindliche Konzepte. Außerdem sagt die Ausweisung eines Vorranggebiets noch nichts über die Eignung der Standorte für WKA aus. Alleine aus Gründen des Artenschutzes oder der mangelnden Windhöffigkeit fallen hier zahlreiche Standorte weg. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen auch die Antwort der Staatsregierung auf die erneute Frage des Abgeordneten Nöth vom 7. März 2013 (Drs.16/15933):
„Die der Frage zugrunde liegende Annahme lässt außer Acht, dass in Vorranggebieten nicht zwingend die gesamte Fläche ausgenutzt wird und die Regionalen Planungsverbände keinen Einfluss auf die Eigentumsverhältnisse und damit auf die Verfügbarkeit der Standorte in den Vorranggebieten haben. Überdies befinden sich die meisten der regionalen Steuerungskonzepte noch im Entwurfsstadium. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich im Zuge der Anhörungsverfahren die Flächen in der Summe noch reduzieren.“
Noch weniger verbindlich sind die 19.000 ha Vorbehaltsgebiete, bei denen jeweils eine genaue Prüfung erforderlich ist und eine konkurrierende Nutzung jederzeit Vorrang haben kann. javascript:SetKeywordNum(´Windkraftanlagen´,%200)
Schließlich ist auch der pauschal angenommene Platzbedarf von 10 ha pro Anlage zu kurz gegriffen. Vor allem, wenn es um einen Windpark mit mehreren Anlagen geht, wo auf Mindestabstände zwischen den einzelnen Anlagen geachtet werden muss (um Ertragsverluste zu vermeiden), ist von einem größeren Platzbedarf pro Anlage auszugehen. Auch hier gilt: Vereinfachungen und Pauschalisierungen führen oft in die Irre. Zu prüfen ist der Einzelfall.
Zur Aufrichtigkeit der CSU bei deren Bundesratsinitiative bezüglich Mindestabständen zu Windkraftanlagen möchte ich im Übrigen noch folgendes bemerken: Das Bundesland Sachsen hatte im Frühjahr einen sehr ähnlichen Antrag in den Bundesrat eingebracht. Im Bundesrat wurde dieser Antrag am 3. Mai 2013 von allen anderen Bundesländern (also auch von der CSU/FDP-geführten Bayerischen Staatsregierung) mit 15 zu einer Stimme abgelehnt.
Sehr geehrte Frau Hock, ich nehme die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in Sachen Windkraftanlagen sehr ernst und bin regelmäßig mit betroffenen Menschen in Kontakt. Es gibt jedoch bereits zahlreiche Vorschriften zu Lärm und Schattenwurf, die die Bürgerinnen und Bürger vor den negativen Auswirkungen von Windrädern schützen. Die Bundesratsinitiative von Ministerpräsident Seehofer, die ohnehin keinerlei Chance auf Verwirklichung hat, lehne ich aber ab, weil der Ausbau der Windenergie dadurch de facto zum Erliegen gebracht werden würde.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Schneider, MdL