Frage an Hansjörg Schmidt von Detlev S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
wird durch den spd senat das asylgesetz,dass ein asylantrag im ankunftsland der eu gestellt werden muss aussetr kraft gesetzt und dürfen zukünftig alle asylsuchenden in der eu nach hh kommen und hier asyl beantragen?
Sehr geehrter Herr Semke,
das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht und kann nicht vom Hamburger Senat außer Kraft gesetzt werden.
Das Asylverfahrensgesetz regelt das Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Dies ist ein Bundesgesetz an das sich der Hamburger Senat halten muss.
Die sogenannte Dublin-II-Verordnung regelt, welcher Mitgliedstaat für einen im Geltungsbereich gestellten Asylantrag zuständig ist. Eine Verordnung der Europäischen Union ist ein Rechtsakt der Europäischen Union mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten. Auch dieses Abkommen kann der Hamburger Senat nicht einseitig außer Kraft setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Schmidt