Frage an Hansjörg Durz von Roland S. bezüglich Umwelt
Sie haben sich bei der Befragung, wie sie zu Fracking in der EU / Deutschland stehen enthalten. Da dieses Thema mehrere Bereiche (TTIP, TISA und Zulassung von GEN Produkten) zukünftiger Entscheidungen der Regierung tangiert, ist es für mich und den Wähler wichtig, ihre Meinung zu hören.
Wie stehen sie zu Fracking und wie stimmen sie ab, wenn es dazu eine Befragung im Bundestag gibt?
Würden sie sich auch über den eindeutige Wunsch der Bevölkerung hinwegsetzen, wie es Herr Gabriel mit dem Genmais gemacht hat?
Sehr geehrter Herr Schluifelder,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de. Ich nehme an, Sie beziehen sich mit Ihrer Aussage, ich hätte mich bei einer Befragung, wie ich zum Thema Fracking in der EU/Deutschland stehe enthalten, auf die Online-Umfrage von abgeordnetenwatch.de vom 18. Mai 2015. Richtig ist, dass ich mich, genau wie meine Kolleginnen und Kollegen der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, an der Umfrage nicht beteiligt habe. Grund hierfür ist, dass das Thema Fracking sehr komplex ist und mithin auch differenzierter dargestellt werden muss, als dies durch ein "Ja/Nein/Enthaltungs-Schema" möglich wäre. Diese Haltung hat der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Herr MdB Max Straubinger, im Namen der Landesgruppe in einem Schreiben auch gegenüber abgeordnetenwatch.de erklärt.
Meine grundsätzliche Haltung zum Thema Fracking habe ich bereits auf abgeordnetenwatch.de veröffentlicht. Alle Regeln müssen dem obersten Grundsatz folgen: Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben absolute Priorität. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass das seit Jahrzehnten in Deutschland praktizierte konventionelle Fracking auch in Zukunft unter einem strengen und transparenten Rechtsrahmen möglich bleibt. Für das unkonventionelle Fracking muss gelten: Wir müssen zuerst genau wissen, welche Auswirkungen damit verbunden sind. Ob diese Technologie in Deutschland jemals umweltverträglich möglich sein wird, wird sich zeigen müssen. Es sollte jedoch nicht das Ziel sein, eine neue Technologie für immer zu verbieten, sondern auszuschließen, dass es hierdurch zu Gefahren für Gesundheit und Umwelt kommt.
Gerne möchte ich einen Punkt herausgreifen, der mir in der Debatte wichtig erscheint, aber häufig zu kurz kommt: Bislang ist sowohl das konventionelle Fracking aus Sandstein als auch das unkonventionelle Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein in Deutschland grundsätzlich zulässig! Spezifische Vorschriften zum Schutz von Umwelt und Gesundheit gibt es kaum. Daher ist es auch falsch, wenn von bestimmten Kreisen immer wieder behauptet wird, es ginge in der aktuellen Diskussion darum, Fracking zu ermöglichen. Das Gegenteil ist der Fall: Uns allen ist an einer deutlichen Verschärfung des Rechtsrahmens gelegen. Dies ist auch unbedingt erforderlich – heute ist für die Genehmigung von Frackingbohrungen nicht einmal eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Als ein wichtiger Punkt des vorliegenden Regelungspakets wird deswegen Fracking jeglicher Art, also auch das konventionelle, in allen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz sensiblen Gebieten ausgeschlossen. Dies betrifft Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete, genauso wie Nationalparks, Naturschutz- und Natura 2000-Gebiete. Außerdem wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, weitere Gebiete zu benennen, in denen Fracking generell verboten sein soll, etwa zum Schutz der Trinkwasser- oder Getränkeherstellung.
Nachdem das Bundeskabinett im Frühjahr ein umfangreiches Regelungspaket verabschiedet hat, befinden wir uns augenblicklich im parlamentarischen Verfahren. Da es weiterhin Beratungsbedarf innerhalb der Fraktionen gibt, wird es vor der parlamentarischen Sommerpause keine abschließende Beschlussfassung im Deutschen Bundestag geben, weshalb das Thema im Herbst weiter beraten werden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Durz, MdB