Frage an Hansjörg Durz von Jörg H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Her Durz,
der starke Anstieg der EEG-Umlage resultiert aus der von Ihnen 2009 beschlossenen EEG-Ausgleichsverordnung, die die EVU aus der gleichwertigen Vermarktung des EE-Stromes entließ und das "EEG-Paradoxum" schuf.
Auch aus den Zusatz-Begünstigungen für offshore-Windkraftanlagen und dem Anstieg der EEG-Befreiungen - nicht etwa aus dem Eigenverbrauch!
Kleinerzeuger mit teilweisem Eigenverbrauch können sich der "Solidargemeinschaft" gar nicht entziehen, da sie ja weiterhin Strom beziehen! Sie tragen aber durch ihre Umsatz- Einkommens- und Gewerbesteuerzahlung (+Binnenmarktbelebung /Arbeitsplatzsicherung) stark zum Gemeinwohl bei und senken die notwendigen Netzausbaukosten für alle!
Glauben Sie, dass jetzt noch jemand auf seinem EFH mehr als 10kWp errichtet und dass 10kW eine sinnvolle Größe für ein Gewerbe darstellen?
Gesenkt würde die EEG-Umlage durch die im Wahlkampf versprochene Reduzierung der EEG-Befreiungen! Hier wird das Arbeitsplatzargument und das der Wettbewerbssicherheit bemüht - der Stellenabbau bei der zukunftsträchtigen EE-Industrie und den derzeitigen Verkauf der hier entwickelten Spitzentechnologie ins Ausland bleibt dagegen unbeachtet!
Gesenkt würde die EEG-Umlage, wenn konventionelle Erzeuger für ihren Eigenverbrauch ebenso EEG-Umlage zahlen müssten! Dies hätte auch eine klimapolitischen Lenkwirkung!
Gesenkt werden könnte die EEG-Umlage, wenn der EE-Strom nicht mehr (wie erst seit 2009) an der Börse kurzfristig verramscht würde! Wie kann es sein, dass seit 2009 bei Stromüberschüssen ("negative Börsenpreise") Kohle- und Atomkraftwerke mit höheren Auslastungen betrieben werden als vorher? Zu Lasten der EEG-Einnahmen!
Nein Herr Durz, Sie nehmen in Kauf, dass Investitionen und damit Wertschöpfung in Milliardenhöhe verloren gehen, dass das Vertrauen in die politisch propagierte Energiepolitik erschüttert wird und dass die dezentrale Energiewende zentral abgewürgt wird!
Mit freundlichen Grüßen
ein enttäuschter Jörg Hammerschmidt
Sehr geehrter Herr Hammerschmidt,
Sie schreiben, dass der starke Anstieg der EEG-Umlage aus der von mir im Jahre 2009 beschlossenen Novelle des EEG resultiert. Dies entspricht leider schon deshalb nicht der Wahrheit, da ich zu dieser Zeit (noch) nicht Mitglied des Deutschen Bundestages war.
Ferner stellen Sie die Frage, ob ich glauben würde, dass jetzt noch jemand auf seinem Einfamilienhaus mehr als 10 kWp errichten würde und, ob 10 kW eine sinnvolle Größe für ein Gewerbe darstellen würde? Hierzu möchte ich festhalten, dass bei der Novellierung des Eigenstromprivilegs durch das EEG 2012, in deren Folge die EEG-Umlage auf selbstproduzierten und –verbrauchten Strom für bestimmte Anlagen zu 100 % erlassen wird, zu einer Zeit eingeführt wurde, als die EEG-Umlage bei ungefähr 3 Cent/kWh lag. Heute im Jahr 2014 liegt die EEG-Umlage aktuell bei 6,24 Cent/kWh. Zukünftig wird der produzierte Eigenstrom - ab 2016 - mit maximal 40 % belastet; das entspricht bei heutiger EEG-Umlage 2,5 Cent, woraus sich eine Entlastung von 4 Cent/kWh errechnet.
Wenn bei einer Entlastung von 3 Cent/kWh Projekte zur Eigenstromversorgung wirtschaftlich durchführbar waren, sollte das zukünftig bei einer prognostizierten Entlastung von 4 Cent/kWh immer noch gelten. Außerdem ist dabei die Entlastung von Netzentgelten, Konzessionsabgaben und Steuern noch nicht berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund dürfte sich die zukünftige Belastung des Eigenstroms in einem tragfähigen Bereich bewegen.
Des Weiteren bleibt die von Ihnen angedeutete Bagatellgrenze im genannten Umfang erhalten und dürfte daher gerade für Besitzer von Einfamilienhäusern interessant sein.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Durz