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Hans-Werner Schwarz
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Frage von Markus L. •

Frage an Hans-Werner Schwarz von Markus L. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Schwarz,

am 28.11.2012 bekam ich vom LBEG in Hannover die Auskunft, das dort die Stellungnahme der BGR zum Gutachten "Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung
und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten" des Umweltbundesamtes nicht vorliegt.

Wie kann es sein, dass dieser Behörde eine Stellungnahme des zuständigen Bundesamtes zu einem relevanten Gutachten nicht vorliegt?
LBEG und BGR finden sich zudem unter einer Adresse in Hannover.

Mit freundlichen Grüßen,

Markus Liebs

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Liebs,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.11.2012, in der Sie auf eine Stellungnahme der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zur hydraulischen Behandlung von Erdgaslagerstätten hinweisen, die dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) nicht vorliegt. Es ist zutreffend, dass LBEG und die BGR sowie das Leibnizinstitut für Angewandte Geophysik hier in Hannover eine gemeinsame Adresse haben. Dennoch handelt es sich um voneinander unabhängige Organisationen, wobei die BGR als Bundesbehörde und das LBEG als Landesbehörde tätig sind. Die BGR hat die von Ihnen angesprochene Stellungnahme zu dem Gutachten des Umweltbundesamtes im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erstellt, das als federführendes Ressort derzeit prüft, ob eine Anpassung des Bergrechts erforderlich ist. Insofern handelt es sich um eine interne Stellungnahme des Bundes zur Vorbereitung möglicher Gesetzes- oder Verordnungsänderungen. Solche internen Stellungnahmen werden den Ländern üblicherweise nicht zugänglich gemacht.
Sehr gehrter Herr Liebs, ich hoffe, Ihnen damit ein wenig weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß,

Hans-Werner Schwarz