Frage von Klaus E. • 23.08.2009
Frage an Hans Plate von Klaus E. bezüglich Verbraucherschutz
Hallo,
ist es richtig, dass bei der Wahlkostenerstattung die Stimmberechtigten gezählt werden, und nicht die tatsächlich abgegebenen Stimmen?
Ein schematisches Beispiel: 80 Personen sind stimmberechtigt.
70 Personen wählen nicht.
5 Personen wählen Partei A, 5 Personen wählen Partei B.
Dann hättet Partei A einen Antei von 50%, bekäme daher für 40 Stimmen eine Wahlkostenerstattung.
Mir geht es nicht darum, ob mein Beispiel realistisch ist. Es geht mir nur um den Berechnungsmodus.
Mit freundlichen Grüßen
K. Erhard
Antwort ausstehend von Hans Plate Bündnis 90/Die Grünen