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Hans-Peter Uhl
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Frage von Christoph B. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Christoph B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Uhl,

auf http://www.focus.de/digital/games/killer-spiele-bayern-beharrt-auf-raschem-verbot_aid_329802.html ist zu lesen, dass sie die Chinesische Internetzensur befürworten und sich ein ähnliches Konzept für Deutschland wünschen.

Dort werden sie wie folgt zitiert: "Was die Chinesen können, sollten wir auch können. Da bin ich gern obrigkeitsstaatlich."

In dem Artikel benutzen sie als Vorwand für diese unfassbare Einstellung das Vorgehen gegen kinderpornographische Inhalte im Netz. Möglicherweise ist ihnen nicht bewusst, dass verschlüsselte Netzwerke nicht gefiltert werden können und dass es sehr viel wirkungsvoller wäre, an der Quelle -- der Produktion von Kinderpornographie -- anzusetzen, anstatt einen Kampf gegen Windmühlen aufnehmen zu wollen und die Darstellung im Internet einzudämmen.

Bleibt ihr Hang zur Internetzensur, bei dem sie sich nicht einmal entblößen, den Vergleich mit China nicht nur anzustellen, sondern ein solches Regime auch als Vorbild zu betrachten.

Wo liegt für sie die Grenze? Oder gibt es keine und sollen demnächst auch in Deutschland dann willkürzlich Inhalte aus dem Netz gefiltert werden?

Mit freundlichem Gruß
Christoph Brüning

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Brüning,

Ihre Unterstellung, ich wünschte mir unter dem Vorwand, Kinderpornographie zu erschweren, eine Internetzensur nach chinesischem Vorbild, weise ich mit Empörung zurück.

Sie haben offenbar einen ausgeprägten Willen, meine zitierte Äußerung misszuverstehen. Was ich in Wahrheit gemeint habe, interessiert Sie wahrscheinlich gar nicht.

Dennoch will ich meinen Standpunkt erklären: Mir geht es darum, das Für und Wider abzuwägen, Zugriffsmöglichkeiten auf bekannte kinderpornographische Webseiten nach Möglichkeit zu blockieren.

Hinsichtlich derartiger Verfahren werden aktuell verschiedene Begriffe wie "access-blocking", "NetFilter" oder "Webfilter" herausgebildet. Zu berücksichtigen ist natürlich, dass das "access-blocking" nur kommerzielle kinderpornographische Webseiten betreffen könnte, nicht jedoch Online-Tauschbörsen, Chaträume, Online-Foren, Kommunikation per eMail oder MMS-Handy oder andere denkbare Wege des Datenaustausches. Insofern ist bei realistischer Betrachtung nicht davon auszugehen, dass Kinderpornographie aus dem Internet entfernt werden kann. Dies gilt umso mehr, als kommerzielle kinderpornographische Webseiten meist nur wenige Tage (häufig weniger als eine Woche) unter einer bestimmten Adresse im Netz verfügbar sind und danach umgehend mit neuer Eingangsseite auf anderen Servern und mit veränderter Adresse erneut ins Netz gestellt werden.

Gleichwohl würde ich mir die Realisierung eines derartigen Verfahrens wünschen, da hierdurch
• der Zugang zu kinderpornographischem Material zumindest erschwert wird, auch mit der möglichen Folge einer Reduzierung der Ermittlungsverfahren wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie,
• die Möglichkeit, auf ein konkretes kinderpornographisches Angebot zuzugreifen, mit der Folge unterbunden wird, dass die Geldflüsse an die Verantwortlichen bzw. Betreiber kinderpornographischer Seiten empfindlich gestört werden können.

Beispiel: Aufgrund des sprunghaften Anstiegs der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet haben die Serviceprovider einiger europäischer Länder (z.B. Norwegen, Dänemark) sich dazu verpflichtet, in Kooperation mit den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden den Zugang zu bekannten kinderpornographischen Webseiten zu sperren.

Es wird wohl noch erlaubt sein, darüber nachzudenken, ob das, was in zahlreichen europäischen Demokratien sowie Neuseeland, Kanada und Südkorea praktiziert wird, nicht auch für Deutschland in Frage kommen könnte.

Lesen Sie dazu auch folgenden Bericht:
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/magazin/?em_cnt=1584993&

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl