Frage an Hans-Peter Uhl von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Uhl,
ich wende mich heute mit ein paar Fragen an Sie, weil Sie Mitglied der CSU-Fraktion im BT sind und auch immer sehr bereitwillig die Fragen hier beantworten (was ich sehr zu schätzen weiß).
Es geht um die Pendlerpauschale, die die CSU wieder ab dem ersten km bezahlt haben möchte:
1.) Warum werden derzeit ab dem 21.km gleich 30 Ct erstattet? Das bedeutet doch, dass ich bei einem derzeitigen Benzinpreisniveau von 1,50 €/l alle 5 km einen Liter Benzin erstattet bekomme, obwohl ich damit bei einem unterstellten Verbrauch von 8 l auf 100km 12,5 fahren könnte. Das geht doch weit über das hinaus, was man tatsächlich an Treibstoffkosten verbraucht, so dass man auch noch richtig dazu verdienen kann, wenn der Arbeitsort möglichst weit vom Wohnort weg ist, weil man auf diese Weise das zu versteuernde Einkommen nach unten schrauben kann.
2.) Warum gibt es für diejenigen, die arbeiten gehen, aber keine Steuern zahlen, weil sie schlichtweg zu wenig verdienen, d.h. mit ihrem Einkommen nicht über dem Grundfreibetrag liegen, keine Teilerstattung ihrer Fahrt- und Werbungskosten. Sie tragen durch ihre Leistung doch auch zum Wohle unserer Gesellschaft bei, bleiben aber auf ihren Aufwendungen sitzen, die sie steuerlich nicht absetzen können, so dass sie ihren existenzsichernden Grundfreibetrag gar nicht in vollem Maße ausschöpfen können, weil sich dieser um die nicht absetzbaren Werbungskosten reduziert.
Wie gedenken Sie bzw. die CSU gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen?
3.) Ich finde es ja gut, wenn die Pendlerpauschale wieder für alle ab dem 1.km gezahlt wird. Aber kann man diese nicht nach oben hin deckeln (vielleicht auf 50 km einfache Fahrt)?
Das fände ich zumindest einen fairen Kompromiss.
Über die Beantwortung der Fragen würde ich mich sehr freuen
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Stockert
Sehr geehrter Herr Stockert,
zunächst möchte ich erklären, warum ich vor zwei Jahren die Kürzung der Pendlerpauschale für vertretbar gehalten und mitbeschlossen habe: Damals war die dominierende Frage, warum diejenigen, die z.B. in München arbeiten und eine teure Stadtwohnung finanzieren (die sie natürlich steuerlich nicht geltend machen können), denjenigen, die preiswerter im Münchner Umland wohnen, die Fahrkosten in Form einer Steuererleichterung bezuschussen sollen.
Nun kann man darüber streiten, ob die beschlossene Kürzung – Erstattung erst ab dem 21. Kilometer – unter Gerechtigkeits- und Umweltaspekten die intelligenteste Lösung war. Ihre Fragen sind berechtigt - womöglich wäre eine Deckelung nach oben (z.B. nach 50 km) oder eine Kürzung der Kilometerpauschale (z.B. auf 20 ct.) schlüssiger gewesen. Letztlich hat man sich nach komplizierten Koalitionsberatungen für die bekannte Lösung entschieden, weil man gerade Fernpendler (bei denen am ehesten eine Härte eintritt) nicht besonders treffen wollte und weil man die Anschaffungs-, Haltungs- und Verschleißkosten für Kfz in der Kilometerpauschale noch einigermaßen abbilden wollte.
Wie Sie sehen: es gibt hier verschiedene Stellschrauben und keine objektive Wahrheit. Je nach subjektiver Betroffenheit stellen sich die Vor- und Nachteile einer jeden Regelung anders dar. Naturgemäß ist jede Regelung einer Pendlerpauschale angreifbar, weil jede Steuerentlastung zugleich eine Steuerbelastung für alle diejenigen Steuerzahler ist, welche von der Entlastung weniger als andere oder gar nicht profitieren.
In der aktuellen Diskussion unterstütze ich die Position der CSU, die Pendlerpauschale von 2006 wiederherzustellen. Erstens sind die Mobilitätskosten seither stark angestiegen. Zweitens können wir die Pendler, die ihren Wohnsitz ja langfristig geplant haben und in den meisten Fällen nicht kurzfristig umziehen können, nicht für diese Verteuerung einseitig büßen lassen. Um beim Beispiel München zu bleiben: Der Wohnraum in der Stadt ist so knapp, dass die Einpendler aus dem Umland – auch wenn sie wollten – großteils gar nicht in die Stadt umziehen könnten.
Zum Thema Geringverdiener/mangelnde Steuerentlastungsmöglichkeit: Wir haben in Deutschland das System des progressiven Steuertarifs. Das heißt: Je mehr jemand verdient, desto mehr Steuern muss er bezahlen. Diese Progression ist jedoch keine Einbahnstraße – je höher das Einkommen und die Steuerlast, desto höher fallen auch die Steuerentlastungseffekte infolge von Absetzungsmöglichkeiten aus. Umgekehrt gilt schlicht und einfach: Wer steuerlich wenig oder nicht belastet ist, kann nur wenig oder nicht entlastet werden.
Wenn Ihnen dies grundsätzlich ungerecht erscheint, müssten Sie ein Fan des Paul-Kirchhof-Modells sein: einheitlicher Steuersatz, Entlastung nach unten durch hohe Grundfreibeträge, nach oben keine weiteren Abzugsmöglichkeiten. Es hat sich aber gezeigt, dass solche Modelle als ungerecht gelten und nicht mehrheitsfähig sind. Ich persönlich – meine private Meinung als ehemaliger Finanzbeamter – könnte mich anfreunden mit einer einfachen und neutralen Regelung, wie es sie in anderen Ländern gibt: Abschaffung der Pendlerpauschale und anderer Abzugsmöglichkeiten, dafür entsprechende Senkung der Steuersätze. Ich glaube jedoch nicht, dass dies bei uns politisch möglich ist. Das Scheitern von Kirchhof hat gezeigt, dass Ideen für eine durchgreifende Einkommenssteuerreform leider nicht sachlich diskutiert werden können. Stattdessen sollten wir uns auf sinnvolle Schritte für mehr Steuergerechtigkeit konzentrieren, die auch realistisch sind. In diesem Zusammenhang will ich Ihnen das Steuermodell des CSU-Vorsitzenden Erwin Huber, das weit über das Thema Pendlerpauschale hinausgeht, sehr ans Herz legen:
http://www.csu.de/dateien/partei/beschluesse/080505_steuerkonzept.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl