Frage von Bernd L. • 06.08.2009
Frage an Hans-Peter Perschke von Bernd L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Perschke,
Der Bundesfinanzhof hat unter Az VR 61/03 festgelegt, daß Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen nur mit den ermäßigten Steuersatz von 7% versteuert werden dürfen. Die Wasserwirtschaftsbetriebe einiger Bundesländer(u.a.Berlin) haben bereits mit Rückerstattung zuviel gezahlter Mwst begonnen.
Der für mich zuständige ZWA Holzland weigert sich!!
Was kann man machen?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Loesche
Antwort von Hans-Peter Perschke SPD • 10.08.2009
Sehr geehrter Herr Loesche,
ihre Frage betrifft sowohl das Finanzrecht, als auch das Verwaltungsrecht. Ich habe mich mit Ihrem zuständigen Zweckverband in Verbindung gesetzt. Dieser wird umgehend Ihre Problematik behandeln und Sie entsprechend informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Perschke