Frage an Hans-Peter Friedrich von Roland G. bezüglich Verkehr
Wie ist ihre Meinung zur Bahnreform?
Erwarten Sie Einschränkungen in unserem Raum?
Sehr geehrter Herr Grundl,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11.10.2007, in dem Sie sich nach meiner Einschätzung hinsichtlich der Bahnreform und ihrer Auswirkungen auf Hochfranken erkundigen.
Den eigentlichen Grundstein für den Umbau der Deutschen Bahn AG von einer Behördenbahn in ein betriebswirtschaftlich handelndes Unternehmen legte bereits die Bahnreform von 1994. Allein im Jahre 1993 beliefen sich die Verluste der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn auf insgesamt 16 Milliarden DM. Auch in den letzten 13 Jahren wurden viele Steuergelder in die Bahn gesteckt. Ein Teil diente dazu, die Schulden vergangener Jahre und Jahrzehnte abzutragen, ein anderer Teil wurde dazu verwendet technische Innovationen bei den Zügen, den Bahnhöfen und der Infrastruktur voranzutreiben. Insgesamt können wir heute stolz auf unsere Bahn in Deutschland sein, auch wenn sich selbstverständlich noch Vieles verbessern ließe. Als leidenschaftlicher Bahnfahrer weiß ich, wovon ich rede.
Bei der Entscheidung der Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG geht es darum, für den Betrieb auf der Schiene die Effizienzvorteile von betriebswirtschaftlichen Überlegungen und Wettbewerb zu nutzen und so die knappen Mittel für eine noch bessere Verkehrsversorgung auch des ländlichen Raumes zu nutzen. Ebenso klar sind wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion jedoch der Auffassung, dass die Infrastruktur, also Gleise, Bahnhöfe, Energieversorgung und alles was zur Erschließung des Raumes gehört, keinesfalls zum Spielball von Anlegerinteressen werden darf.
Wir haben deshalb den Vorschlag des Bahnvorstandes und der SPD, den Konzern, also sowohl den Betrieb, wie auch die Infrastruktur als "integrierten Konzern" an die Börse zu bringen, nachdrücklich und erfolgreich abgelehnt.
Stattdessen konnten wir erreichen, dass das Eigentum an den Eisenbahninfrastrukturunternehmen (DB Netz AG, DB Station & Service AG, DB Energie GmbH) gebündelt und auf den Bund übertragen wird. Die Deutsche Bahn AG erhält danach lediglich für einen gewissen Zeitraum, im Zuge einer Sicherungsübereignung, das Recht zur Betriebsführung, Bilanzierung und zur Bewirtschaftung des Netzes. Wir halten es für unerlässlich, dass es dem Bund freisteht, wie er am Ende dieser Laufzeit mit seinem Eigentum weiter verfährt! Das langfristige Ziel der Union, nach Ablauf des Bewirtschaftungszeitraumes die endgültige Trennung von Netz und Betrieb zu erreichen, wobei die Infrastruktur voll in staatlicher Hand bleibt, muss daher anschließend realisiert werden.
In diesem Zusammenhang ist es unabdingbar, dass die Rechte der Bundesnetzagentur als Hüterin des Wettbewerbs auf der Schiene gestärkt werden. Bis zur endgültigen Trennung von Netz und Betrieb kommt ihr die wichtige Aufgabe zu, die Diskriminierung von Mitbewerbern durch die Deutsche Bahn AG, beispielsweise durch zu hohe Trassenpreise, welche sie von den Konkurrenten verlangt, zu verhindern.
Die Deutsche Bahn muss außerdem dazu angehalten werden, in Zukunft dem Bund gegenüber noch genauer nachzuweisen, welche Leistungen sie für die erhaltenen Steuergelder erbringt.
Bezüglich des Ausbaus und der Instandhaltung des gesamten Netzes setzen wir uns dafür ein, dass die vom Gesetzgeber beschlossene vordringliche Bedarfsplanung auf Basis des Bundesverkehrswegeplans gegenüber der DB AG jederzeit durchgesetzt werden kann. Dieses ordnungspolitische Instrument ist notwendig, um die flächendeckende Anbindung an den Schienenverkehr optimal gewährleisten zu können.
Ich teile Ihre Meinung, dass für den ländlichen Raum - besonders in Hochfranken als Dreh- und Angelpunkt in Europa - der Erhalt und Ausbau des flächendeckenden Schienenverkehrs extrem wichtig sind. Nur so lässt sich die für unsere Bürger notwendige Flexibilität und Mobilität gewährleisten. Hinsichtlich des Fernverkehrs setze ich mich seit langem für eine Anbindung Hofs an das elektrifizierte Schienennetz ein. Die Chancen stehen gut, dass wir dieses Ziel zunächst zwischen Hof und Reichenbach und später auch bis Nürnberg und eventuell Regensburg erreichen können.
Bezüglich des Nahverkehrs haben auch die meisten unionsregierten Bundesländer deutlich gemacht, dass sie zahlreiche Änderungen und Sicherungen seitens der DB AG verlangen, damit die Verkehrsversorgung in der Fläche gewährleistet bleibt. Die Länder bleiben wie bisher dafür zuständig, den benötigten Nahverkehr zu bestellen.
Ich bin zuversichtlich, dass die oben genannten Forderungen im Rahmen der gegenwärtigen Privatisierungsdebatte umgesetzt werden. Dann ist auch nicht mit Einschränkungen, sondern im Gegenteil, mit einer nochmaligen Qualitätssteigerung des Zugverkehrs in Deutschland zu rechnen, was sich auch auf Hochfranken positiv auswirkt. Wie oben angedeutet sind hierbei die Bundesländer gefordert, die Bestellung des Nahverkehrs wie bisher fortzuführen.
Werden alle unsere Forderungen im Rahmen der Kapitalprivatisierung der DB AG umgesetzt, unterstützt dies einen preisgünstigen, flächendeckenden und attraktiven Schienenverkehr. Dadurch wird die Bahn auch weiterhin ihrer wichtigen Rolle hinsichtlich des Umweltschutzes gerecht, weil sie im Vergleich mit den anderen Verkehrsträgern an Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit gewinnt.
So hoffe ich, dass ich Ihre Befürchtungen zu den möglichen Folgen einer Teilprivatisierung der DB AG aus dem Weg räumen konnte und bin überzeugt: Wenn die von der Union geforderten umgesetzt werden, befinden wir uns auf dem richtigen bahnpolitischen Gleis.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB