Frage an Hans-Jürgen Müller von Kirsten P. bezüglich Verkehr
Lieber Hans-Jürgen,
ich freue mich über die von Dir bestätigte Bereitschaft der Grünen, aktiv gegen Autobahnausbau zu kämpfen. Am 30.10.20 wurde publik, dass es schwere Versäumnisse beim Wasserrecht gibt, zum einen weil das bisherige Gutachten veralteten und lückenhaften Daten basiert, zum anderen, weil die Auswirkungen auf das Grundwasser bisher völlig unzureichend untersucht worden sind (https://www.op-marburg.de/Landkreis/Ostkreis/Kann-neues-Gutachten-die-A-49-stoppen). Damit eröffnen sich neue parlamentarische Möglichkeiten für ein Moratorium. Wirst Du sie nutzen?
Mit hoffnungsfrohen grünen Grüßen
Kirsten Prößdorf
Liebe K. P.,
die parlamentarischen Initiativen, ein Moratorium für den Weiterbau der A49 zu erreichen, wurden von unserer Bundestagsfraktion bereits Anfang Oktober 2020 ergriffen. Leider wurde der Antrag von der Bundestagsmehrheit aus CDU, SPD, FDP und AfD gegen die Stimmen der Grünen und der Linken abgelehnt. Offensichtlich gibt es im Bundestag leider immer noch eine sehr breite Mehrheit für den Weiterbau der A49.
Was das Wasserthema anbelangt, ist aus meiner Sicht der Stand folgender: Das im Sommer ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Weiterbau der Bundesautobahn 49 ändert nichts an der Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses. Zwar hat das Gericht im Planfeststellungsbeschluss 2012 rechtliche Mängel festgestellt, die aber allein in Bezug auf die formelle wasserrechtliche Prüfung bestehen. Die dabei getroffenen wasserrechtlichen Entscheidungen aber sind - wie das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich feststellt - rechtlich unabhängig vom Planfeststellungsbeschluss und können auch unabhängig von diesem korrigiert werden. Die vom Bundesverwaltungsgericht angesprochenen wasserrechtlichen Prüfungen wurden inzwischen veranlasst. Auswirkungen des Vorhabens auf Gewässer und insbesondere den Trinkwasserschutz wurden bereits im Planfeststellungsverfahren geprüft, und ein auf Verlangen des Hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministeriums bei dem ausgewiesenen Fachinstitut ahu eingeholtes Gutachten hat nachträglich ergeben, dass auch die weitergehenden Forderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erfüllt sind. Sollten bei der Umsetzung neue wasserrechtliche Probleme auftreten, bietet - wie das Gericht urteilt - das Wasserrecht ausreichend Möglichkeiten, diese zu beheben. Das von dir angesprochene Gegengutachten zum ahu-Gutachten hat hinsichtlich der Fernableitung tatsächlich Nachbesserungsbedarf ergeben, dem nachgekommen worden ist. Eine Handhabe, den gültigen Planfeststellungsbeschluss außer Vollzug zu setzen, hat sich aus dem Gutachten, aus meiner Sicht nicht ergeben.
Es bleibt also dabei: Bei einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss kann nur der Bauherr ein Änderungsverfahren anstrengen oder gar das Vorhaben stoppen. Der Bauherr ist und bleibt der Bundesverkehrsminister.
Mit grünen Grüßen
Hans-Jürgen Müller