Frage an Hans-Joachim Wohlfeld von Johann G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Wohlfeld,
wie würde Ihre Partei die Verbraucher im europäischen Binnenmartkt besser schützen?
MfG
Johann Gambs
Sehr geehrter Herr Gambs,
wir freuen uns über Ihre Frage zum Verbraucherschutz und beantworten diese gern. Das Problem in der EU sind die 27 Mitgliedsländer, die eigene Standards haben. In der EU gilt das „Herkunftslandprinzips“, d.h. die Ordnung des Herkunftslandes ist maßgebend. Wenn eine Ware oder Dienstleistung in einem EU-Land legal ist, haben alle anderen EU-Länder diese auch zu akzeptieren. Alle EU-Länder unterliegen dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung. In jedem EU-Land gelten also 27 verschiedene Rechtsordnungen gleichzeitig. Für Deutschland haben sich dadurch die Lebensmittelstandards krass verändert, meistens verschlechtert. Höhere Standards können sich am Markt schwerer halten. Wer den niedrigsten Standard hat, gewinnt am Markt aufgrund der Preise. Durch das Anbieten von Bioprodukten ist hier begrüßenswert gegengesteuert worden.
Ob ein Produkt mit niedrigem Standard gesundheitlich schädlich oder nicht mehr genießbar ist, kann der Verbraucher kaum selbst prüfen. Die Lebensmittelüberwachung obliegt den Gesundheits- und Ordnungsämtern. Sie müssen mehr Lebensmittelkontrolleure einsetzen. Einen Schutz der Verbraucher im europäischen Binnenmarkt erreicht man durch Einschränkung des „Herkunftslandprinzips“ und der „Warenverkehrsfreiheit“ (Erlass von Einfuhrverboten). Die EU-Länder dürfen nicht gezwungen werden, alles mitzumachen. Die EU muss die Volkshoheit (Art. 20 (2) Satz 1 Grundgesetz) akzeptieren.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Wohlfeld