Portrait von Hans Joachim Schabedoth
Antwort von Hans Joachim Schabedoth
SPD
• 21.08.2009

(...) - Das SGB V schließt in Bezug auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen die besonderen Therapierichtungen explizit nicht aus. Mit der Gesundheitsreform 2007 haben die Krankenkassen zudem die Möglichkeit erhalten, ihren Mitgliedern auch Leistungen im Bereich der besonderen Therapierichtungen über entsprechende Wahltarife anzubieten. Damit können gesetzlich Versicherte neben der klassischen Schulmedizin auf Wunsch auch Leistungen z.B. der Naturheilmedizin mit Ihrer Kasse abrechnen. (...)

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