Frage von Benjamin S. • 16.09.2009
Antwort ausstehend von Hans Joachim Schabedoth SPD
(...) - Das SGB V schließt in Bezug auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen die besonderen Therapierichtungen explizit nicht aus. Mit der Gesundheitsreform 2007 haben die Krankenkassen zudem die Möglichkeit erhalten, ihren Mitgliedern auch Leistungen im Bereich der besonderen Therapierichtungen über entsprechende Wahltarife anzubieten. Damit können gesetzlich Versicherte neben der klassischen Schulmedizin auf Wunsch auch Leistungen z.B. der Naturheilmedizin mit Ihrer Kasse abrechnen. (...)
(...) Ich teile Ihre Skepsis bzgl. der gegenwärtigen Hysterie rund um das Thema Schweinegrippe. Diese scheint nicht gefährlicher als andere Grippe-Epidemien zu sein. (...)