Frage an Hans-Herbert Ullrich von Stephan W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Halten Sie es für möglich, dass jemand nicht ausländerfeindlich ist (also Menschen anderer Hautfarbe, Muttersprache, gesellschaftlicher Prägung etc. nicht per se als nicht hierher gehörig oder gar minderwertig betrachtet), aber trotzdem Angst vor Überfremdung im eigenen Land hat? Oder andersherum gefragt: Ist jeder, den die Zahl an Zuzügen von Menschen aus anderen Ländern, gleich welche Ursache dahinter stehen mag, Sorgen zumindets in Hinblick auf die Integrationsmöglichkeiten der Gesellschaft bereitet, Ihrer Meinung nach genau deswegen ein Mensch mit unbestreitbar ausländerfeindlichen Gedankengut?
Falls Sie diese Frage mit "nein" beantworten und somit die o. a. Sorge nachvollziehen können - ab wann ist man dann aber doch ein Ausländerfeind? Aber dem 200001., also ab der wenn auch so nicht genannten Obergrenze von Seehofer und Merkel? Darf man dem 200001. sagen, er solle sich wegscheren? Oder lieber dem Nicht-Deutschen, der Straftaten jemeits der Bewährungsgrenze begangen hat? Ist man ein Ausländerfeind, wenn man das Gastrecht als verwirkt ansieht, wenn ein Nicht-Deutscher eine (schwere) Straftat begangen hat und man ihn hier in Deutschland nicht mehr haben möchte?