Frage von Thomas P. • 03.11.2018
Frage an Hans Friedl von Thomas P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Im Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über den bezahlten Bildungsurlaub vom 24. Juni 1974 hat sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, einen bezahlten Bildungsurlaub zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung einzuführen.
Ein entsprechendes Gesetz haben alle Bundesländer - alle bis auf Bayern und Sachsen. Die CSU sträubt sich bis heute mit Händen und Füssen, ein solches Gesetz auch nur in Erwägung zu ziehen.
Aber vielleicht kümmern sich ja die Freien Wähler darum?
Und wenn nicht, was spricht in Bayern eigentlich dagegen, den Arbeitern und Angestellten ein solches Recht einzuräumen?
Antwort ausstehend von Hans Friedl FREIE WÄHLER