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Hannes Eberhardt
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Frage von Maria B. •

Frage an Hannes Eberhardt von Maria B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Eberhardt,

was halten Sie davon, die Zweiklassengesellschaft im Versicherungswesen (v.a. Renten- und Krankenversicherung) zu beenden um dem ursprünglichen Gedanken des Solidaritätsprinzips wieder gerecht zu werden? Wie stehen Sie zur Zwangsmitgliedschaft v.a. besser Verdienender in berufsständischen Versorgungswerken? Sind Sie der Meinung, dass der Beamtenstatus noch zeitgemäß ist?

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Antwort von
ÖDP

​Wir sind programmgemäß und als lupenreine Demokraten dem Gleichheitsgrundsatz verpflichtet und fordern eine Bürgerversicherung, bei der historisch erworbene Claims für Besserverdienende, Beamte, Freie Berufe usw. abgeschafft werden. Es bedarf einer Bürgerversicherung, bei der JEDE/R erstmal gleich einzahlt und es keine Beitragsbemessungsgrenze gibt.

Wer sich darüber hinaus auf Basis der eigenen Finanzkraft privat oder Zusatz versichern will - dem steht dies natürlich frei.

Im ​Bundes-​Programm ​der ÖDP ​steht dazu ​F​olgendes:

*Krankenversicherung*:
Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist auf alle
Einkommensbezieher auszudehnen (Beamte, Freiberufler, Unternehmer u. a.).
Die Krankenkassenbeiträge sind als einheitlicher Prozentsatz des Einkommens
zu erheben. Es sind alle Einkommensarten einzubeziehen (z.B. auch Miet- und
Kapitaleinkünfte).

Rente:
*Beamte*:
Hier sagt das Programm: "Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen in die
gesetzliche Jugend- und Alterssicherung auf der Grundlage des
Umlageverfahrens (gesellschaftlicher Generationenvertrag). Eine getrennte
Alterssicherung von Arbeitnehmern, Freiberuflern, Selbständigen und Beamten
ist nicht systemgerecht, weil Eltern und Kinder oft nicht zur gleichen
Berufsgruppe gehören."

Beamtenstatus generell: Beamte, die zur Funktionalität des Staates nötig
sind, gibt es nur mehr wenige, Feuerwehr usw. haben keinen Beamtenstatus
mehr. Der Status an sich ist daher durchaus kritisch zu sehen.... Die
Loyalität dem Staat gegenüber durch den Kündigungsschutz allerdings
durchaus nicht zu verachten...