Frage an Hannelore Putz-Geißler von Ralf H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Putz-Geißler,
an sich handelt es sich bei der folgenden Anfrage eher um ein Bundesthema, aber dennoch würde mich Ihre Meinung dazu interessieren.
Soeben wurde von heise.de ein Artikel zum Regierungsentwurf des 2. Korbs des Urheberrechts veröffentlicht http://www.heise.de/newsticker/meldung/71125 . Darin findet sich folgender Absatz:
"Das Aus für die Bagatellklausel soll zudem ergänzt werden durch die Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftanspruchs gegenüber Internet-Providern. Diese müssten dann die Identität von Verdächtigen etwa anhand aufgezeichneter IP-Adressen gegenüber Rechtehaltern preisgeben. Für das ausreichende Datenmaterial zur Rückverfolgung der Surferspuren soll die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten sorgen. "
Was sagen Sie dazu, dass Informationen, die insbesondere zur Terrorismusabwehr erhoben werden sollen und deren Erfassung an sich schon Datenschutzrechtlich äusserst bedenklich ist, nun nicht nur den Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht werden sollen, sondern auch Rechteverwertern, d.h. privatwirtschaftlichen Unternehmen, Einblick in diese sensiblen Daten gewährt werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Haingärtner
Sehr geehrter Herr Haingärtner,
Den vorgesehenen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch der Rechtehalter gegenüber Internetprovidern halte ich für datenschutzrechtlich problematisch und lehne ihn daher ab. Persönliche Daten müssen geschützt bleiben. Auskünfte über persönliche Daten dürfen nur bei hinreichendem Tatverdacht zur Aufklärung schwerer Straftaten und nach richterlicher Entscheidungen zulässig sein.
Mit freundlichem Gruß
Hannelore Putz-Geißler