Frage an Hannah Neumann von Christoph G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dr. Neumann,
die Umweltpolitik der EU beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung und Schutz der menschlichen Gesundheit (Artikel 191 des geltenden EU-Vertrags. https://dejure.org/gesetze/AEUV/191.html). Demnach sind die EU-Bürger, anders als im US-Recht, grundsätzlich vor Produkten zu schützen, deren Unbedenklichkeit nicht erwiesen ist. Die Unbedenklichkeit von 5G und anderen Mobilfunkstrahlen ist nicht erwiesen (https://www.gaebler.info/2019/05/weiner-mobilfunk/).
Was werden Sie im EU-Parlament unternehmen, um sicherzustellen, dass die Gesundheit der Menschen vor Mobilfunkstrahlen geschützt wird?
Mit freundlichen Grüßen
C. G.
Sehr geehrter Herr G.,
Das Vorsorgeprinzip, nach dem die Unbedenklichkeit von Produkten vor der Zulassung nachgewiesen werden muss, ist die tragende Säule des europäischen Schutzes von Umwelt und Verbraucher*innen. Grundsätzlich ist daher vor Einführung von neuen Technologien eine umfassende Technikfolgenabschätzung sinnvoll, insbesondere, wenn Zweifel an der Verträglichkeit mit dem Schutz von Umwelt und Gesundheit bestehen. Auch im Fall der 5G-Mobilfunktechnologie legen Studien nahe, dass die Gesundheit von Mensch und Tier beeinflusst wird. Die Bundesregierung hat festgestellt, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder bei niedrigen Intensitäten wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden konnten. Diese Feststellung ist in der Fachwelt umstritten, wie es etwa der Berichterstattung im Tagesspiegel vom 15.01.2019 (https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/mobilfunk-wie-gesundheitsschaed...) zu entnehmen ist.
Im Fall der 5G-Technologie sind weitere technische Aspekte auf ihre gesundheitlichen Auswirkungen hin zu erforschen. Wir plädieren deshalb für weitere unabhängige Forschung zu den Risiken der 5G-Technologie und sprechen uns dafür aus, alle Quellen, die hohen wissenschaftlichen Standards entsprechen, zur Grundlage weiterer Entscheidungen bezüglich des 5G-Ausbaus zu machen. Dies schließt auch eine stärkere Regulierung (etwa über strengere Grenzwerte) oder im äußersten Fall einen Ausbaustopp ein, wenn die Forschungsergebnisse Entsprechendes nahelegen. So hat die Grüne Bundestagsfraktion bspw. 2018 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der fordert, dass beim Ausbau des Mobilfunks stets ein hohes Schutzniveau für Umwelt und Gesundheit gewährleistet werden muss (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/053/1905306.pdf). In diesem Sinne werde ich mich im Europaparlament engagieren.
Mit grünen Grüßen,
Hannah Neumann