Frage an Hannah Neumann von Constanze v. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sollte das EU-PARLAMENT sich auch um die Privatsphäre der EU-Bürger kümmern und könnte es zum Beispiel eine parlamentarische Kontrolle aller Geheimdienste verordnen?
Sehr geehrte Frau v. H.,
im Zuge der globalen Überwachungs- und Spionageaffäre haben die Veröffentlichungen des ehemaligen Geheimdienstmitarbeiters und CIA-Analysten Edward Snowden das Ausmaß der globalen und anlasslosen Massenüberwachung offenbart, die nur schwerlich mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Als Folge der Enthüllungen hat das Europäische Parlament am 29. Oktober 2015 eine Resolution gegen die Massenüberwachung von EU-Bürger*innen durch Geheimdienste in EU und USA beschlossen, die fraktionsübergreifend, und geschlossen von den GRÜNEN, mitgetragen wurde.
Wir GRÜNE setzen uns in diesem Zusammenhang für eine scharfe parlamentarische Kontrolle, eine klare Rechtsgrundlagen im Falle von Überwachungen, die Einhaltung des Trennungsgrundsatzes und eine europaweite Begrenzung nachrichtendienstlicher Befugnisse ein.
Allerdings sind die Kompetenzen der EU im Bereich der nachrichtendienstlichen Arbeit beschränkt und deutlich geringer als die nationaler Behörden. Das bedeutet, dass die EU nur in Bereichen tätig werden darf, in denen ihr von den Mitgliedsstaaten die Kompetenz dazu erteilt wurde (Artikel 5 EUV). Alle der Union nicht übertragenen Kompetenzen verbleiben weiterhin bei den Mitgliedsstaaten. Darunter fällt auch die Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit (Artikel 4(2) VEU und Artikel 72 AEUV). Kurzum, ist bei der derzeitigen Sachlage eine parlamentarische Kontrolle unter europarechtlichen Aspekten nicht möglich.
Mit grünen Grüßen
Dr. Hannah Neumann