Frage an Hannah Neumann von Constanze v. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie stehen Sie zu den Versuchen kleinerer Länder aus ihrem geltenden Staatsvertrag auszubrechen: siehe Schottland oder Katalonien
Sehr geehrte Frau von Haller,
aus verfassungsrechtlicher Sicht stellen Sezessionen meist die Ausnahme zur territorialen Integrität eines Staates dar und finden entweder keine Erwähnung (Deutschland) oder sind schlichtweg untersagt (Serbien). Solche Verbote stellen aber keine Absicherung gegen Separationsbestrebungen dar, wie 2008 die einseitig ausgerufene Unabhängigkeit des Kosovos gezeigt hat.
Allgemein lässt sich aber sagen, dass das Völkerrecht kein prinzipielles Recht auf Sezession kennt und sich im jeweiligen Fall ein Blick in die nationale Verfassung lohnt. Liechtenstein, beispielsweise räumt in seiner Verfassung den einzelnen Gemeinden das Recht ein aus dem Staatsverband auszutreten. Als weiterführende Lektüre kann ich Ihnen sehr den Fall Québecs und das entsprechende Urteil vor dem kanadischen Supreme Court empfehlen: https://bit.ly/1fXKlG1
Auf europäischer Ebene sind Sezessionen nicht geregelt, aber wenn diese juristisch korrekt abgewickelt sind und dem demokratisch Willen des Volkes entsprechen, sehe ich keinen Grund warum dem Selbstbestimmungsrecht des jeweiligen Volks nicht stattgegeben werden sollte. Der neu gegründete Staat müsste dann nur erneut seine Mitgliedschaft in der EU beantragen.
Mit grünen Grüßen
Dr. Hannah Neumann