Hanka Mittelstädt
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SPD
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Frage von Jörg W. •

Haben Sie die Absicht für die Aufnahme des „Rechts auf ein analoges Leben“ in die Brandenburger Verfassung zu kämpfen?

Es gibt in Brandenburg Menschen, die unter anderem aus Angst vor Überwachung oder illegaler Abzocke, ganz bewusst die Benutzung von Mobiltelefon und digitalem Leben vermeiden. Schon jetzt gibt es für diese Personengruppe elementare Nachteile, wie zum Beispiel das Feuerwehrleute über eine Handyapp zum Einsatz gerufen werden oder der Kauf des Deutschlandtickets für Menschen ohne Smartphone unmöglich ist.

Hanka Mittelstädt
Antwort von
SPD

Die Aufnahme eines solchen Rechtsanspruchs in die Bandenburger Verfassung halte ich für nicht zielführend. Die Digitalisierung des öffentlichen Lebens hat das Ziel Bürokratie abzubauen, Prozesse zu beschleunigen, erhebliche Kosten zu sparen und den Kommunikationswandel zukünftiger Generationen mitzugestalten. Da viele Digitalisierungsprozesse auch auf der Bundesebene oder in anderen Bundesländern entwickelt werden, ist eine Verfassungsänderung auf der Ebene des Landes Brandenburg nicht sinnvoll. Die Gefahr einer Isolierung unseres Bundeslandes wäre die Folge. Die Landesverfassung, die am 14.Juni 1992 durch Volksentscheid von 94 Prozent der Brandenburger Bürgerinnen und Bürger angenommen wurde, ist ein hohes Gut. Sie sollte nicht bei Einzelfragen geändert werden, die durch begleitende Gesetze oder Verordnungen auch geregelt werden könnten. Die von Ihnen beschriebenen Themen sind wichtig, lassen sich aber auch durch kluge Digitalisierungslösungen anderweitig regeln. Ihre Anmerkungen werde ich mit in die zu führenden Diskussionen einbringen.


 

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