Was sollte Ihrer Meinung nach mit einem Richter gemacht werden, der einen rechtswidrigen Durchsuchungsbeschluss/Haftbefehl ausstellt, dem man aber den Vorsatz nicht nachweisen kann.
Die allgemeinen Rechtsmittel wie Beschwerde, Haftprüfungstermin und so weiter sind bekannt. Gehen Sie bei der Beantwortung davon aus, dass diese erfolgreich waren, der Richter sich aber dumm stellt, behauptet, er hätte es nicht besser gewusst , ihm eine vorsätzliche Rechtsbeugung § 339 StGB oder Verfolgung Unschuldiger § 344 StGB nicht nachgewiesen werden kann und die Staatsanwaltschaft nicht besonders motiviert ist, gegen den Richter vorzugehen, der ihre Anträge abnickt.
Lieber Herr Müller,
ich bitte Sie um Verständnis, dass ich mich zu Einzelfällen nicht äußern möchte. Allgemein kann gesagt sein: unser Rechtssystem sieht zahlreiche Möglichkeiten vor, um rechtswidriges Verhalten im Amt zu sanktionieren. Selbstverständlich sind Diskussionen darüber angebracht, wie gegen Verstöße im Amt ermittelt wird. Hier gilt an vielen Stellen Nachbesserungsbedarf. So führen Ermittlungen gegen Polizeibeamte beispielsweise nur selten zu einer Anklage/Verurteilung.
Herzliche Grüße
Hakan Tas