Frage an Günther-Martin Pauli von Erik W. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Pauli,
die Landesregierung als Atomaufsicht hat der EnBW die Abschaltung der Atomkraftwerke Neckarwestheim I und Phlippsburg I angeordnet.
Insbesondere Neckarwestheim I war nur noch deshalb am Netz, weil die schwarz-gelbe Bundesregierung -auch auf Veranlassung der schwarz-gelben Landesregierung- eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke durchgesetzt hat.
Als Rechtsgrundlage für die Abschaltung dieser AKWs wird ein Paragraph im Atomgesetz vorgeschoben, der nach einhelliger Überzeugung dazu da ist, eine Abschaltungsverfügung bei konkreten Problemen in einem AKW -die zudem nachweisbar sein müssen- zu ermöglichen. Diese Probleme sind -nach allem was wir wissen- nicht da.
Ich wollte nachfragen, wer die Schadensersatzforderungen, welche die AKW-Betreiber voraussichtlicherweise stellen werden, tragen wird, falls die zuständigen Gerichte feststellen sollten, dass die Landesregierung eine rechtswidrige Abschaltverfügung an die EnBW gestellt hätte.
Die Bundesregierung hat sich nach Meinung vieler Juristen nicht rechtsstaatlich verhalten, indem sie ihre vor einem guten halben in Gesetz gegossene Laufzeitverlängerung durch ein "politisches" Moratorium unterbrochen hat. Wie sehen Sie diese Situation als Jurist?
Die Landesregierung hat beim Erwerb der Aktien der EnBW ebenfalls das Parlament übergangen. Werden wir eine ähnliche Vorgehensweise in Zukunft öfter haben, die stark an die Zeiten der Notverordnungen in Deutschland erinnern, wenn die CDU die Wahlen in Baden-Württemberg gewinnen wird?
Mit freundlichen Grüßen