Frage an Gunther Krichbaum von Jana V. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kirchbaum,
der Onkel meines Mannes ist seit Kindheit aufgrund einer Impfung geistig- und körperlich schwerstbehindert. Dieser Impfschaden ist vom Ehrlichinstitut in Berlin anerkannt.
Ich frage mich welcher Politiker versichert den Eltern, dass den Kindern keinerlei Impfschaden bei einer Impfung entsteht, bzw. wer bei einer Impfpflicht bei einem Schaden haftet?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
J. V.
Sehr geehrte Frau V.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Ergebnisse vieler wissenschaftlichen Studien ist sehr eindeutig: Das Risiko, bei den öffentlich empfohlenen Impfungen einen Impfschaden zu erleiden, ist im Verhältnis zu den Risiken der fraglichen Krankheit deutlich geringer. Impfen macht daher Sinn, auch wenn das Risiko niemals vollständig ausgeschlossen werden kann.
Die Haftung für Impfschäden ist im Infektionsschutzgesetz in §§ 60 und 61 geregelt: Bei Impfungen, die von einer Landesbehörde öffentlich empfohlen wurden oder die per Gesetz angeordnet werden, besteht im Falle einer gesundheitlichen Schädigung ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz, es haftet also der Staat.
Mit freundlichen Grüßen
Gunter Krichbaum