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Gunther Krichbaum
CDU
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Frage von Ricarda M. •

Frage an Gunther Krichbaum von Ricarda M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

Sie haben mit Ihrem Votum pro Genmais entgegen dem Wünschen eines überwiegenden Teils der Bevölkerung abgestimmt. Pressemitteilungen sprechen von 80% der Bevölkerung, die GVO ablehnen.

Wenn Sie also in dieser Frage nicht entsprechend dem Willen der Mehrheit der Bevölkerung abgestimmt haben, in wessen Willen und mit welchen Intentionen dann ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau März,

vielen Dank für Ihre Frage.

Im Verlauf des Zulassungsverfahrens für die fragliche Maissorte hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (ESFA) in insgesamt sechs Gutachten keine wissenschaftlich begründbaren Bedenken gegen die Zulassung festgestellt. Daher vertritt das Bundesministerium für Forschung und Bildung die Auffassung, dem Zulassungsantrag müsse entsprochen werden. Auf der anderen Seite bestehen in Deutschland – wie auch in einigen anderen EU-Staaten – bei der Bevölkerung und unter Landwirten ganz erhebliche Vorbehalte gegen die Ausbringung gentechnisch veränderten Saatgutes. Dieses subjektive Gefühl der Bedrohung muss von der Politik ebenfalls sehr ernst genommen werden. Daher hatte sich der neue Bundeslandwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich sehr deutlich gegen die EU-weite Zulassung ausgesprochen. Aufgrund der fehlenden Übereinstimmung innerhalb der Bundesregierung kam es daher im EU-Ministerrat zu der Stimmenthaltung Deutschlands. Allerdings muss festgestellt werden, dass auch mit einem ablehnenden Votum der Bundesregierung die notwendige qualifizierte Mehrheit für ein Verbot des Saatgutes nicht erreicht worden wäre.

Chancen und Risiken der sog. „grünen Gentechnik“ werden weltweit und auch in den Staaten der Europäischen Union sehr unterschiedlich beurteilt. In Deutschland und Frankreich überwiegt dabei die Skepsis. Aus diesem Grund setzt sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission sehr intensiv dafür ein, dass es – nach erfolgter grundsätzlicher Zulassung der Maissorte 1507 – jedem EU-Staat überlassen wird, für sein Staatsgebiet eine eigenständige Chancen-Risiken-Abwägung vorzunehmen. Einen ersten Entwurf für ein solches „opt out“, also der Möglichkeit für einen nationalen oder regionalen Sonderweg, hat die EU-Kommission bereits vorgelegt.

Daher ist davon auszugehen, dass diese von mir beschriebene Öffnungsklausel in der jetzt zu erwartenden Zulassung dieser Maissorte enthalten sein wird. Von ihrer genauen Ausgestaltung wird es abhängen, ob ein mögliches Verbot in die Hoheit des Deutschen Bundestages oder der Landesparlamente fallen wird. Auch in Deutschland gibt es durchaus Befürworter der Maissorte, weil mit ihr der Einsatz von Pestiziden reduziert werden kann. Daher werden wir über ein mögliches Ausbringungsverbot auch innerhalb der CDU mit Sicherheit eine intensive Debatte zu führen haben. Selbstverständlich wird dabei auch die hohe Ablehnung innerhalb der Bevölkerung eine wichtige Rolle spielen. Allerdings kann diese Ablehnung nicht das alleinige Maß der Dinge sein, weil es kein bindendes Mandat von Meinungsumfragen geben kann.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum

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