Frage an Gulfam Malik von Claus S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Malik,
derzeit liegt der Bebauungsplanentwurf HafenCity 16 (Elbtower) öffentlich aus. Dazu gehört auch eine Begründung, die einen „Umweltbericht“ einschließt:
Der „Umweltbericht“ geht mit keinem Wort auf die Frage der CO2-Emissionen ein, die beim Bau des Elbtowers entstehen werden. Es ist bekannt, dass allein die Zementherstellung für rund acht Prozent der menschengemachten CO2-Emissionen verantwortlich ist (siehe Artikel in der FAZ vom 19. November 2020). Bei einem Bau dieser Größenordnung dürften die CO2-Emissionen also ganz erheblich sein.
Man fragt sich, wie ein solches Bauprojekt in den Hamburger Klimaplan passt, bis zum Jahr 2030 die CO2-Emissionen um 55 Prozent zu senken. Angesichts des unzulänglichen Niveaus der gegenwärtigen Anstrengungen ist es unwahrscheinlich, dass dieses Ziel erreicht werden kann. Mit Großprojekten wie dem Elbtower wird das Erreichen des Klimazieles doch noch ein Stück unwahrscheinlicher.
Wie mir scheint, besteht auch eine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung einer CO2-Bilanz gemäß Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten. Hier ist auf Artikel 3 der Richtlinie zu verweisen und auf deren Anhang IV, in dem die Anforderungen an einen UVP-Bericht beschrieben sind. Ziffer 4 nimmt ausdrücklich auf Treibhausgasemissionen Bezug.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02011L0092-20140515&from=DE
Stimmen Sie mir zu, dass eine CO2-Bilanz erstellt und diskutiert werden sollte, bevor eine Entscheidung über die Genehmigung des Bebauungsplans getroffen wird?
Danke im Voraus für Ihre Antwort und
mit freundlichen Grüßen
Claus Suttor